Rechtsmittel gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss zum Flughafen Leipzig/Halle vom 17.07.2009 28. Oktober 200929. September 2014 Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gegen den 7. Änderungsplanfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Leipzig zum Flughafen Leipzig/Halle Rechtsmittel einzulegen. Der Stadtrat ist über das weitere Vorgehen der Stadtverwaltung zu informieren. Begründung Nach Auswertung des 7. Änderungsplanfeststellungsbeschlusses und infolge der Informationen aus der Stadtratssitzung vom September 2009 ist festzustellen, dass bei der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde Interessen der Stadt Halle nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden sind. Eine Beteiligung der Stadt am Änderungsplanfeststellungsverfahren wäre notwendig gewesen. Wir können die dem Beschluss zugrunde liegende Auffassung, dass dieser nur unwesentliche Bedeutung für das Stadtgebiet Halles habe, nicht teilen. Eine entsprechende Auslegung ist in Halle bisher nicht erfolgt. Allerdings würde die bloße nachträgliche Auslegung dieser Unterlagen auch nicht mehr ausreichen, die Belange und Interessen der durch die avisierten Flugroutenänderungen betroffenen Bürgerinnen und Bürger Halles zu berücksichtigen. Mit unserem Antrag sollen diese Interessenverletzungen der Stadt Halle revidiert werden. Eine Rechtsverletzung ist schon dadurch gegeben, dass mit dem Änderungsplanfeststellungsbeschluss das zentrale Planungsziel des ursprünglichen Planfeststellungsbeschlusses von 2004 – die Entlastung dicht besiedelter Stadtgebiete vom Fluglärm – implizit zurückgenommen wird. Denn dazu wurden von der Landesdirektion Leipzig keine Maßnahmen mehr erwogen. Auch eine mögliche Veränderung der Festlegung zur Nutzung der Landebahnen – d.h. der deutlich zur Start- und Landebahn Süd hin verschobene Flugbetrieb – hätte in der Abwägung Berücksichtigung finden müssen. Es bestehen somit formale und inhaltliche Gründe, die eine Aufhebung des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses erforderlich machen. Ergebnis Abgelehnt