Gestaltung von Fahrradabstellanlagen 16. Dezember 200929. September 2014 Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine für alle Ämter der Stadtverwaltung verbindliche Richtlinie für die einheitliche Gestaltung von funktionsgerechten Fahrradstellplätzen in der Stadt Halle zu erarbeiten. In dieser Richtlinie sollen die Mindeststandards (Art der Fahrradbügel, Abstände der Bügel untereinander, benötigter Platzbedarf, etc.) für Fahrradstellplätze dargestellt werden. Bei der Erarbeitung der Richtlinie sind Anregungen von Verbänden, wie z. B. dem ADFC, zu berücksichtigen. Der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Halle soll beratend hinzugezogen werden. Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Unternehmen – insbesondere der Wohnungsunternehmen – auf eine Anwendung der Richtlinie hinzuwirken. Begründung Mit Beschluss des Stadtrates am 28.10.2009 wurde festgelegt, dass in der Stadt Halle bis zum Jahr 2014 insgesamt 1000 neue Fahrradabstellplätze geschaffen werden sollen. In der Vergangenheit hat sich allerdings gezeigt, dass an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet – z. B. in der Neumarktschule – keine funktionsgerechten Abstellanlagen (hier: Vorderradklemmen, die kein sicheres Anschließen erlauben) installiert wurden. Dies kann für die Zukunft durch entsprechende Vorgaben in Form einer Richtlinie behoben werden. Radabstellanlagen sollten diebstahlssicher, leicht zugänglich und bei längeren Standzeiten auch witterungsgeschützt sein. Als Muster können beispielsweise Vorlagen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte in Nordrhein-Westfalen (http://www.fahrradfreundlich.nrw.de/cipp/agfs/custom/pub/content,lang,1/oid,948/ticket,guest) oder der Stadt Rostock (http://www.fahrradregion-rostock.de/thema.php?c=14) dienen. Die Veröffentlichung sollte in der Form eines Flyers, vergleichbar mit der „Bürgerinformation Mülltonnenstandplätze“, erfolgen. Auch bei den städtischen Wohnungsunternehmen besteht Handlungsbedarf. Der erhebliche Anteil der kommunalen Gesellschaften am Gesamtwohnungsbestand in Halle macht sie zu einem wichtigen Faktor für die Fahrradfreundlichkeit der Stadt Halle. Für immer mehr Mieter wird bei steigenden Radverkehrsanteilen das Abstellen der Fahrräder zum Problem und zugleich zu einem Faktor der die Mietentscheidung beeinflusst. Es liegt deshalb im Eigeninteresse der Wohnungsgesellschaften auch durch komfortable Radabstellanlagen zu überzeugen. Ergebnis In modifizierter Form von der Ratsmehrheit angenommen.