Kinderfreundlichkeits- und Familienverträglichkeitsprüfung in Halle 16. Dezember 200929. September 2014 In zahlreichen anderen Städten gibt es Kinderbeauftragte, die beispielsweise ehrenamtliche Initiativen oder Spielplatzpatenschaften koordinieren, Kinder- und Jugendforen organisieren und als Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und Familien fungieren. In der Stadt Halle ist kein(e) Kinderbeauftragte(r) tätig. Im Juli 2007 wurde durch den Stadtrat der Stadt Halle der Umbau der Kinderfreundlichkeitsprüfung zu einer Familienverträglichkeitsprüfung beschlossen. Wir fragen, Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung der Stadt Halle übernehmen aktuell die Aufgaben einer/eines Kinderbeauftragten in Halle? Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung prüfen Bauvorhaben, Planungen und andere Beschlüsse des Stadtrates hinsichtlich der Familienverträglichkeit? Welche seit Juli 2007 vorgesehenen Projekte in der Stadt Halle wurden als nicht famlienverträglich eingestuft? Mit Beschluss des Stadtrates im Juli 2007 wurde die Verwaltung beauftragt nach Möglichkeiten zu suchen, die städtischen Unternehmen und die Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt in die Familienverträglichkeitsprüfung einzubinden. Welche Ergebnisse konnten diesbezüglich erzielt werden?