Geschwisterermäßigung bei den Kitagebühren in Halle überfällig

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert Verschleppung der Beschlussfassung zur neuen Kitagebührensatzung

Nachdem der Vorschlag zur Änderung der Kita-Gebührensatzung nun bereits zum dritten Mal im Jugendhilfeausschuss nicht abgestimmt und eine Beratung vertagt wurde, geht die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN davon aus, dass eine Beschlussfassung der Vorlage bewusst verschleppt werden soll.

„Immer neue Begründungen müssen dafür herhalten, dass viele Familien weiterhin auf eine spürbare Entlastung bei den Kita-Gebühren warten müssen“, so Inés Brock, Stadträtin der grünen Fraktion.

Bereits Ende November hat die Stadtverwaltung einen Entwurf für eine Änderung der bestehenden Regelung vorgelegt. Nach über zwei Monaten fängt man nun an zu prüfen, ob die vorgeschlagenen festen Kostendeckungsbeiträge als Grundlage für die Gebühren überhaupt zulässig sind. Eine solche Prüfung hätte längst erfolgen müssen.

Da die Stadtverwaltung ihre Beschlussvorlage in einzelnen Punkten geändert hat, musste auch der Änderungsantrag der grünen Fraktion formal angepasst werden. Inhaltlich wurden  – anders als von einigen Stadträten anderer Fraktionen im gestrigen Jugendhilfeausschuss behauptet – keine neuen Änderungen vorgeschlagen.

„Wir brauchen zeitnah eine echte Geschwisterermäßigung in Halle“, so Inés Brock. „Alle Fraktionen haben bei den Debatten im Stadtrat eine Entlastung von Familien bei den Kitagebühren befürwortet, nun muss endlich auch so gehandelt werden.“

Hintergrund

Seit August 2009 versucht unsere Fraktion eine Geschwisterermäßigung bei den Kita-Gebühren in Halle durchzusetzen. Nachdem ein entsprechender Antrag in der Ratssitzung im Oktober abgelehnt wurde, hat die Stadtverwaltung Anfang Dezember eine Vorlage zur Änderung der bestehenden Satzung vorgelegt, die nun auf dem Papier eine Geschwisterermäßigung vorsah. Allerdings gehen  unserer Fraktion die Vorschläge der Verwaltung nicht weit genug. Ein Änderungsantrag der Grünen Stadtratsfraktion fordert eine echte Geschwisterermäßigung, um damit die in Halle wohnenden Familien zu entlasten. So geht es uns erstens darum, alle kindergeldberechtigten Kinder einer Familie bei der Gebührenberechnung als sogenannte Zählkinder zu berücksichtigen. Die Verwaltung hingegen will nur KiFöG-Betreuungsberechtigte Kinder berücksichtigen, d.h. Kinder bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang. Da aber ältere Kinder nicht weniger, sondern mehr kosten, halten wir dies nicht für eine angemessene Berechnungsgrundlage für eine Geschwisterermäßigung. Außerdem hat der Bundesgesetzgeber diese Möglichkeit explizit vorgesehen. Zweitens: Wir wollen keine Dynamisierung des Kostendeckungsgrades bzw. der Kappungsgrenze. Denn dies würde bedeuten, dass zukünftige Gebührenveränderungen nur von Verwaltungsberechnungen abhängen und keine politische Instanz mehr beteiligt werden müsste. Drittens:  Wir streben eine Drittelermäßigung (zweites Kind 33%, drittes Kind 66%, viertes und weiteres Kinder beitragsfrei) an. Denn erst damit erfahren Mehrkindfamilien eine Entlastung. Die aktuelle Vorlage der Verwaltung bringt Familien mit zwei Kindern in der Betreuung gar keine finanzielle Erleichterung und Familien mit drei Kindern nur partiell.