Bestellung einer/s Kinderbeauftragten

Beschlussvorschlag

Die Stadt Halle bestellt eine/n hauptamtlich tätige/n Kinderbeauftragte/n.

Begründung

Im Rahmen einer Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Kinderfreundlichkeits- und Familienverträglichkeitsprüfung in Halle (V/2009/08500) wurde nach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Stadtverwaltung der Stadt Halle gefragt, die für die Aufgaben einer/eines Kinderbeauftragten zuständig sind. Die Antwort der Verwaltung hat gezeigt, dass die Situation nicht zufriedenstellend ist. Es fehlt in den Reihen der Stadtverwaltung eindeutig sowohl eine zentrale Anlaufstelle als auch eine dezidierte Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Eine Vielzahl anderer Städte ist an dieser Stelle bereits aktiv geworden – so leistet sich Magdeburg eine Kinderbeauftrage oder Leipzig das Familienbüro.

Warum ist ein/e Kinderbeauftragte/r so bedeutend?

Ein/e Kinderbeauftragte/r ermöglicht Kindern und Jugendlichen sämtliche Anliegen, Nachfragen oder Vorschläge an eine Person herantragen zu können, ohne im Vorfeld überlegen zu müssen, in wessen Zuständigkeitsbereich das Anliegen fällt.

Damit werden Barrieren für die Partizipation, das aktive Mitwirken und Gestalten bei einer Bevölkerungsgruppe herabgesetzt, deren Schutz und Wohlergehen ein zentrales Anliegen sein muss und die von sich aus deutlich weniger Möglichkeiten der Einflussnahme hat. Dies führt zum zweiten Hauptargument für eine/n Kinderbeauftragte/n, nämlich die Interessenvertretung gegenüber Stadtrat und Verwaltung. Das bedeutet, dass die Berücksichtigung von Kinderinteressen stetig eingefordert und für mehr Verständnis geworben wird. Der Kinder– und Jugendrat fungiert zwar als offizielle Interessenvertretung junger Menschen, allerdings muss eine Interessenvertretung – ähnlich wie Gleichstellungs- oder Seniorenbeauftragte – auch innerhalb der Verwaltungsstrukturen, z.B. im Hinblick auf Verwaltungsvorlagen, wirken. Dieses können und sollen ehrenamtlich tätige Kinder und Jugendliche nicht leisten.

Es spricht nicht für eine ausreichende Interessenvertretung, wenn im Zeitraum seit Abschaffung des Kinderbüros keine einzige Verwaltungsvorlage aus Familienverträglichkeitsgesichtspunkten geändert werden musste und es ausschließlich positive Stellungnahmen gab. Darüber hinaus setzt sich ein/e Kinderbeauftragte/r beispielsweise für die Erschließung und Erhaltung von Räumen für Kinder in der Stadt ein, indem die Gestaltung von Spielplätzen beeinflusst oder unbebaute Flächen für Kinder oder Jugendliche reserviert werden. Weitere Aufgabenfelder sind die Information über Angebote und Leistungen der Stadt Halle (Saale) für Familien, die Koordination und Organisation von Projekten und Veranstaltungen für Kinder und Familien sowie die Unterstützung der Arbeit des Kinder- und Jugendrates. Vorausgesetzt wird eine enge Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden und Institutionen.

Die Arbeit eines/einer Kinderbeauftragten verbessert die Wohn- und Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und deren Familien und ist aus diesem Grund in Zeiten von Alterung und Schrumpfung eine zukunftsweisende Investition.

Status

noch in der Ausschuss-Beratung