Sicherung städtebaulich und denkmalpflegerisch bedeutsamer Gebäude

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis zur Sitzung im Dezember 2010 ein Programm zur Sicherung städtebaulich und/oder denkmalpflegerisch bedeutsamer Gebäude in Halle vorzulegen (Gebäudesicherungsprogramm). Das Programm soll insbesondere eine Prioritätenliste entsprechender Gebäude, d.h. Gebäude, um deren Erhalt sich vorrangig bemüht werden soll sowie einen Vorschlag für die finanzielle Ausstattung des Programms ab dem Haushaltsjahr 2011 umfassen.

Begründung

In den vergangenen Wochen haben aktuelle Beispiele in Halle gezeigt, dass eine stärkere Konzentration öffentlicher Aktivitäten auf die Sicherung städtebaulich und denkmalpflegerisch bedeutsamer Gebäude erforderlich ist. Der von den Behörden verfügte Abriss des Barockhauses Schulstraße 11, die festgestellten statischen Probleme bei den Häusern in der Mittelstraße 17/18 sowie das Einstürzen verschiedener Gebäude aus der Gründerzeit machen den Handlungsbedarf offensichtlich.

Um möglichst viele Gebäude mit hohem Denkmalwert und von großer städtebaulicher Bedeutung erhalten zu können, schlägt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Gebäudesicherungsprogramm vor. Mit der Bereitstellung eines Budgets für diese Aufgabe  könnten beispielsweise Maßnahmen wie die Durchführung einer Noteindeckung, Herstellung der Funktionssicherheit der Dachentwässerungsanlage, Aussteifung von Gebäuden zur Herstellung der Bausicherheit sowie eine Hausschwammbekämpfung auf der Grundlage einer fortzuschreibenden Gebäude-Prioritätenliste realisiert werden.

Die Stadt Leipzig hat seit dem Jahr 2005 ein solches Programm aufgelegt und auch erhebliche Fördermittel für die beschriebenen Zwecke eingeworben (vgl. http://www.leipzig.de/de/buerger/stadtentw/projekte/erneuerung/gebaeude/index.shtml)

Auf diesem Wege konnten dort zahlreiche wertvolle Gebäude gesichert werden, um sie vor drohendem Verfall zu bewahren und die Chance für eine Sanierung zu erhöhen.

Status

in Beratung. Siehe auch: Pressemitteilung zum Antrag.