Erarbeitung von Eckpunkten als Grundlage für eine Neufassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Halle (Saale)

Beschlussvorschlag

  1. Im Hinblick auf die Erarbeitung einer neuen Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Halle (Saale) wird die Verwaltung beauftragt bis zur Stadtratssitzung im September, den Fraktionen ein Eckpunktepapier, welches die zentralen geplanten Satzungsänderungen darstellt, zur weiteren Abstimmung vorzulegen.
  2. Das Eckpunktepapier sollte u.a. folgende Kriterien berücksichtigen:
  • In der neuen Gebührensatzung wird eine Geschwisterermäßigung verankert.
  • Die monatliche Benutzungsgebühr in den jeweiligen Betreuungsarten für das erste Kind soll sich maßgeblich an der aktuellen Gebührensatzung orientieren.
  • Es werden in der Satzung keine festen Kostendeckungsgrade als Grundlage für die Festlegung der Gebühren benannt.

Begründung

Nach dem die Verwaltung im Dezember 2009 eine Neufassung der Kita-Gebührensatzung vorgelegt hat, konnte nach monatelangen Diskussionen keine Einigung über Inhalte und Schwerpunkte hergestellt werden. Auch die Änderungsanträge aus den Fraktionen fanden keine Mehrheit. Im April dieses Jahres hat sich der Finanzausschuss darüber verständigt, dass die Verwaltung im September eine überarbeitete Vorlage präsentiert.

Ziel dieses Antrages ist es, im Vorfeld der Ausarbeitung einer neuen Satzung zunächst eine Verständigung über die Eckpunkte einer neuen Kita-Gebührensatzung in Form eines Grundsatzbeschlusses herbeizuführen. Damit soll vermieden werden, dass erneut ein großer Arbeitsaufwand in die Erstellung einer umfangreichen Satzung verwandt wird, die dann möglicherweise erneut abgelehnt wird und damit hinfällig wäre. Zudem erwarten wir, dass die Grundsatzdiskussion über Eckpunkte ohne die zusätzliche Komplexität einer Satzungsstruktur zielgerichteter möglich ist.

Status

in Beratung