Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes Halle -Trotha 6. Oktober 201029. September 2014 Der Stadtrat beschließt, für den Bereich des Gewerbe- und Industriegebietes Halle -Trotha einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziel ist es, künftige Ansiedlungen im Gewerbe- und Industriegebiet so zu steuern, dass Konflikte mit den Bewohnern der angrenzenden Wohngebiete in Kröllwitz ausgeschlossen werden. Begründung Mit Stadtratsbeschluss vom 31.01.2007 wurde für einen Teil des Gewerbe- und Industriegebietes Halle -Trotha ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr.98 für ein gemeinsames gemeindegrenzenübergreifenden Gewerbe- und Industriegebietes mit der damaligen Gemeinde Götschetal gefasst. Eine Rechtskraft hat dieser Bebauungsplan bisher nicht erlangt. Weitere Teile des Gewerbe- und Industriegebietes Halle -Trotha sind bisher ungeplant. In direkter Nachbarschaft des betreffenden Gebietes auf der anderen Seite der Saale befinden sich Wohngebiete im Stadtteil Kröllwitz (z.B. An der Kiesgrube bzw. Blesshuhnweg). Im Rahmen der Diskussionen mit den Anwohnern des Stadtteils Kröllwitz zur Ansiedlung der Firma Pyrolyx Halle GmbH am Standort GIG Halle -Trotha ist deutlich geworden, dass mit einem Bebauungsplan den jeweiligen Bedürfnissen von interessierten Unternehmen, den bereits angesiedelten Unternehmen und den Anwohnern Rechnung getragen werden kann. Aufgrund der Nähe von Wohnen und Industrie sollen im Rahmen einer Aufstellung eines Bebauungsplanes Regelungen getroffen werden, die ein funktionierendes Nebeneinander und den gerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzungen ermöglichen. Im Rahmen eines Bebauungsplanes können z.B. durch die Gliederung des Gebietes in Nutzungszonen Immissionsschutzfestsetzungen für das Gewerbe- und Industriegebiet erfolgen. Ziel sollte es sein, künftige Ansiedlungen im Gewerbe- und Industriegebiet so zu steuern, dass Nutzungen mit höherem Störgrad in räumlich größerem Abstand zu angrenzenden Wohngebieten in Kröllwitz gelenkt werden, wohngebietskonforme Nutzungen hingegen in räumlicher Nähe zu den entsprechenden Wohngebieten möglich sind. Status in Beratung