Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 27.10.2010 zum Friedhof Neustadt?

Mit Beschluss des Stadtrates vom 27.10.2010 wurde die Rücknahme eines Beschlusses im Stadtrat vom 27.08.2008 zur Außerdienststellung des Friedhofes in Halle-Neustadt gefasst.

Die Stadtverwaltung hat im Nachgang der Stadtratssitzung gegenüber der Presse (Mitteldeutsche Zeitung 29.10.2010) angekündigt, dass trotz des Stadtratsbeschlusses nicht beabsichtigt ist, die bisherige Bewirtschaftungspraxis des Friedhofes Neustadt zu ändern. Konkret sollen beispielsweise neue Nutzungsrechte für Wahlgrabstätten nicht verliehen werden. Als Begründung für die geplante Vorgehensweise wird angegeben, dass die Stadtverwaltung nicht verpflichtet sei, auf allen Friedhöfen alle Grabarten anzubieten.

Wir fragen:

Auf Grundlage welcher Vorschriften der städtischen Friedhofssatzung ist eine von der Stadtverwaltung kommunizierte eingeschränkte Bewirtschaftungspraxis auch für den Zeitraum nach Aufhebung der Außerdienststellung des Friedhofes Neustadt vorgesehen?