Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage 26. Januar 201129. September 2014 Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Land Sachsen-Anhalt hinsichtlich der unzureichenden Finanzausstattung der Stadt Halle (Saale) zu prüfen und den Stadtrat über das Ergebnis der Prüfung zu informieren. Begründung Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist augenscheinlich, dass die Stadt Halle nicht aus eigener Kraft ihren defizitären Haushalt in den Griff bekommen kann. Aus Sicht der grünen Ratsfraktion entspricht die aktuelle Finanzausstattung nicht den übertragenen Aufgaben, so dass Verpflichtungen der Stadt absehbar nicht durch Einnahmen gedeckt werden können. Damit verfügt die Stadt Halle nicht über eine „angemessene Finanzausstattung“ i. S. von Art. 88 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Bei der Ermittlung der Landeszuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs werden in Sachsen-Anhalt bisher keine realen Bedarfe zugrunde gelegt. Vielmehr wird eine fiktive Bedarfsermittlung vorgenommen, die sich nahezu ausschließlich am Volumen des Landeshaushaltes orientiert und gerade nicht an dem finanziellen Bedarf der kreisfreien Städte, Landkreise und Kommunen. Erste Ansätze einer aufgabenbezogenen Neugestaltung des FAG im Jahr 2009 wurden nicht umgesetzt. Im Ergebnis liegt nicht mehr als eine Absichtserklärung des Landtages vor, künftig eine Neuregelung der Finanzausstattung anzustreben. In mehreren Bundesländern haben die dortigen Landesverfassungsgerichte die Länder aufgefordert, den tatsächlichen Finanzbedarf der Kommunen im übertragenen und pflichtigen eigenen Wirkungskreis zu ermitteln und auf dieser Grundlage die Landeszuwendungen an die Kommunen zu bestimmen. Dabei ist sicherzustellen, dass auch noch ausreichend Mittel für sogenannte freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehen. Mit dem vorliegenden Antrag soll die Stadtverwaltung im Rahmen einer rechtlichen Prüfung die Möglichkeit eines Verstoßes der aktuellen Finanzausgleichsregularien gegen die Landesverfassung und entsprechende juristische Schritte untersuchen. Status in Beratung