Antrag zur Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) wird in § 9 Absatz 2 geändert und erhält folgende Fassung:

(2) Aus der Reihe der Beigeordneten wird vom Stadtrat der erste allgemeine Vertreter der Oberbürgermeisterin bestimmt. Dieser führt die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“. Die weiteren Vertreter bestimmen sich nach dem Dienstalter als Beigeordneter in der Stadt Halle (Saale), bei gleichem Dienstalter nach dem Lebensalter.

Begründung

Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt legt der Stadtrat die Reihenfolge der Vertreter der Oberbürgermeisterin fest. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat diesbezüglich in § 9 Absatz 2 der Hauptsatzung aufgenommen, dass der erste allgemeine Vertreter per Abstimmung im Stadtrat bestimmt wird und die weitere Reihenfolge der Vertretung sich nach dem Dienstalter bzw. dem Lebensalter richtet.

Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs „Dienstalter“ wurden in der jüngsten Vergangenheit allerdings unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. Die grüne Ratsfraktion schlägt daher vor, die betreffende Regelung dahingehend zu konkretisieren, dass die weitere Vertretung sich künftig grundsätzlich nach dem Dienstalter als Beigeordneter in unserer Stadt richtet.

Status

in Beratung