Vorlage einer Investitionsprioritätenliste für die Jahre 2012 bis 2017

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat zur Abwägung künftiger Investitionsentscheidungen in der Stadt Halle einen Vorschlag für eine Prioritätenliste der Investitionsvorhaben in den Jahren 2012 bis 2017 bis zur Stadtratssitzung am 28.09.2011 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind die Maßnahmen in folgenden Kategorien darzustellen:
    • Kategorie 1:
      • bereits vertraglich gebundene Maßnahmen
      • Maßnahmen ohne Eigenmittelbedarf
    • Kategorie 2:
      • voraussichtlich finanzierbare Maßnahmen unterteilt in die Prioritätengruppen hoch, mittel und niedrig
    • Kategorie 3:
      • voraussichtlich nicht finanzierbare Maßnahmen
  2. Die Investitionsprioritätenliste wird jährlich fortgeschrieben und dem Stadtrat jeweils parallel zu den Beratungen der Haushaltseckwerte zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung

Die Haushaltsberatungen der Stadt Halle waren in den vergangenen Jahren stets davon gekennzeichnet, dass dem Stadtrat erst im laufenden Haushaltsjahr Vorschläge für Maßnahmen des Vermögenshaushalts und des Investitionsplanes vorgelegt wurden. Die Entscheidung über die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Investitionsbereiche wurde infolgedessen nicht vom Stadtrat sondern stets von der Stadtverwaltung getroffen. Auch wurde in der bisherigen Darstellung der Maßnahmen im Haushaltsplan durch die Verwaltung darauf verzichtet, neu aufgenommene Maßnahmen hinsichtlich der Dringlichkeit zu erläutern und im Verhältnis zu nicht finanzierbaren Projekten darzustellen. Daher wurde bisher im Stadtrat nicht darüber befunden, welche sinnvollen Investitionen aufgrund der Haushaltslage nicht umgesetzt werden können.

Die nächsten Haushaltsjahre werden aufgrund verschiedener Faktoren (Fördermittel- und Förderquotenreduzierungen, Auslaufens von Transfers aus dem Solidaritätspakt, Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsprogramm STARK II, erwartbare weitere Senkung der Finanzausgleichszahlungen) durch wesentlich weniger zur Verfügung stehende Mittel für Investitionen gekennzeichnet sein.

Die Stadt Halle muss daher genau prüfen, wo sie im investiven Bereich Schwerpunkte setzen will. Insbesondere im Hinblick auf den hohen Investitionsstau in verschiedenen Bereichen der städtischen Infrastruktur in Halle ist eine verantwortungsvolle Investitionsabwägung unverzichtbar. Der Stadtrat kann dies  – wie auch die aktuellen Haushaltsberatungen des HH 2011 zeigen – nur realisieren, wenn die Verwaltung den Stadträten geeignete Instrumentarien für diese Entscheidungsfindung zur Verfügung stellt.

Mit einer umfassenden Prioritätenliste für alle Investitionsbereiche wäre in vollem Umfang sichtbar, dass jede Entscheidung konkrete Auswirkungen auf andere Vorhaben hat. Mit jedem Baubeginn werden vertragliche Verpflichtungen über einen längeren Zeitraum eingegangen, welche die Spielräume der Stadt erheblich beeinflussen.

Vorgeschlagen wird, die Investitionsprioritätenliste nach verschiedenen Kategorien aufzubauen. In eine erste Kategorie sind Projekte aufzunehmen, die bereits vertraglich gebunden sind oder aber keinen Eigenmittelbedarf voraussetzen.

In die zweite Kategorie sind nach Abwägung und Priorisierung in die Unterkategorien „hoch“, „mittel“, „niedrig“ alle Vorhaben einzuordnen, die für den Zeitraum bis 2017 als realisierbar eingestuft werden.

Die dritte Kategorie enthält Vorhaben, die mit den derzeit verfügbaren Eigenmitteln und nach aktueller Prognose auch in den nächsten Jahren nicht begonnen werden können. Im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Investitionsprioritätenliste im Rat können Vorhaben der dritten Kategorie auf Vorschlag der Stadtverwaltung und der Fraktionen höher gewichtet werden, sofern dafür Maßnahmen der zweiten Kategorie entfallen.

Status

in Beratung