Gemeinsamer Antrag zum Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige 25. Mai 201129. September 2014 Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE. im Stadtrat Halle (Saale) und der Fraktion MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM Kommunalwahlrecht für Drittstaatsangehörige Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschließt mit dem als Anlage beigefügten Appell, sich für das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten einzusetzen. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) setzt sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen mit dem beigefügten Appell dafür ein, die Kampagne „Kommunales Wahlrecht für Alle“ ebenfalls zu unterstützen. Der Stadtrat fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat und bei der Bundesregierung für ein kommunales Wahlrecht auch für Drittstaatsangehörige einzusetzen. Begründung Bei den Kommunalwahlen in Deutschland verfügen neben den deutschen Staatsangehörigen bisher nur die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union über das aktive Wahlrecht. Das passive Wahlrecht ist für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nur eingeschränkt gegeben, zwar dürfen sie in den Stadt- / und Gemeinderat gewählt werden, eine Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister und zum Landrat oder zur Landrätin sind derzeit noch nicht möglich. In Halle leben derzeit 6.285 Menschen mit einem Nicht-EU-Pass. Sie sind als sogenannte Drittstaatler sowohl vom aktiven wie vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Fast die Hälfte dieser Ausländerinnen und Ausländer leben länger als 15 Jahre in Deutschland. Gelingendes Gemeinwesen ist nur möglich, wenn sich alle Gruppen einbringen: bei der Elternarbeit, im Kindergarten, im Vereinswesen, bei der ehrenamtlichen Arbeit und in der Kommunalpolitik. Das kommunale Wahlrecht für alle rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland lebenden Einwohnerinnen und Einwohner befördert das Zusammenleben. Voraussetzung für das kommunale Wahlrecht für alle ist die Änderung bzw. Ergänzung von Art. 28 Abs. 3 GG. Hierzu bedarf es einer 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. In vielen Ländern der EU wie Schweden, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Irland, Ungarn, Estland, Litauen und der Slowakei ist das kommunale Wahlrecht für Nicht-Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bereits eine Selbstverständlichkeit. Auf europäischer Ebene setzen sich der Europarat und das Europäische Parlament seit langem dafür ein, bei Wahlen auf kommunaler Ebene, allen rechtmäßig in einem Land lebenden Menschen das aktive und passive Wahlrecht einzuräumen. Eine Gesellschaft, die einen Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen und vom politischen Leben ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen. Material http://kommunales-wahlrecht.de/aktuelles.shtml http://kommunales-wahlrecht.de/material.shtml http://kommunales-wahlrecht.de/files/erklaerung-rostock-kw.pdf http://www.wahlrecht-fuer-migranten.de/xd/public/content/index.html Anlage Appell „Kommunales Wahlrecht für Alle“ Status in Beratung