Antrag zur Übernahme der Singschule durch den Verein Singschule i. Gr.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen DIE LINKE., MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Verein Singschule i. Gr. Verhandlungen zur Übernahme der Trägerschaft der Singschule zu führen und auf der Basis des bestehenden Leistungsvertrages eine Beschlussvorlage bis zum 30.09.2011 vorzubereiten.

Begründung

Die Singschule ist eine öffentliche Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene der Stadt Halle. Ihre Aufgabe ist die musikalische Grundbildung, die Befähigung zum aktiven Musizieren, die Begabtenfindung und -förderung sowie ggf. die Vorbereitung auf ein Musikstudium.
Die Ausprägung von kulturellen Fähigkeiten, sowie die Stärkung sozialer Kompetenzen sind wesentlicher Bestandteil. Die Singschule erhält damit im Sozialraumkonzept der Stadt Halle eine wichtige Bedeutung.
Die zurückliegenden Diskussionen haben gezeigt, dass für die künftige Gestaltung und Erhaltung der Singschule in Halle unter Einbeziehung der Elternschaft ein Wechsel der Trägerschaft notwendig ist.
Mit der Gründung des Vereins Singschule i.Gr. wurde dieser Weg eröffnet. Als Freier Träger kann der Verein die finanzielle, inhaltliche und rechtliche Verantwortung übernehmen und bietet die Möglichkeit, Kontinuität und stabile Bedingungen für eine qualitativ anspruchsvolle musikalische Bildungseinrichtung zu gewährleisten, zu fördern und fortzuschreiben. Dabei sind Singschule, ihre Ensembles und das Gebäude in der Silbertalerstraße eine Einheit und nicht von einander trennbar.

Der Verein Singschule i.Gr. unterbreitet der Stadt Halle folgendes Angebot:

  1. Der Freie Träger Singschule i.Gr. stellt sich die Aufgabe, das Leistungsangebot der Singschule am „Strukturplan für Musikschulen“ (15.05.1998 Bundesversammlung des Musikschulverbandes) und an der Leistungsbeschreibung der Stadt Halle auszurichten.
    Er sichert dies insbesondere durch die berufliche Qualifikation und Sachkompetenz
    der eigenen Mitglieder, sowie des zu bestellenden Personals, sowohl inhaltlich,
    musikalisch/pädagogisch, als auch organisatorisch.
    Der Freier Träger i.Gr. sieht seine Aufgabe in erster Linie in der Entfaltung und
    Gestaltung der Chorarbeit in seinen vielfältigen Ausprägungen. Die qualifizierte
    Stimmbildung und der Instrumentalunterricht ist notwendige Voraussetzung.
    Der Verein sichert die ehrenamtliche Leitung der Singschule durch den ehemaligen
    Direktor des Konservatoriums „Georg Friedrich Händel“ der Stadt Halle ab.
  2. Der Freie Träger Singschule i.Gr. wird in enger Zusammenarbeit, auf der Basis eines Kooperationsvertrages mit dem Freundeskreis Kinderchor der Stadt Halle (Saale) e.V. (Mitgliedschaft ca. 105 Eltern) das Leistungsangebot der Singschule hinsichtlich der Durchführung von jährlich fünf mehrtätigen Chorlagern, Konzertreisen und weiteren Auftritten ehrenamtlich absichern. (Päd. Betreuung, Unterkunft, Transport und Verpflegung, jeweils für ca. 60 Kinder). Die Verantwortlichkeiten der Singschule werden davon nicht berührt.
    Die Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis ist für die Singschule insoweit förderlich, da das Notenmaterial, die Chorkleidung sowie diverse Ausrüstungsgegenstände vom Freundeskreis uneigennützig bereitgestellt werden, der ja auch in den letzten Jahren das Objekt Silbertalerstr. in ehrenamtlicher Arbeit zu einer Singschule umgewandelt hat.
    Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage eines vorhandenen, gegenseitigen Vertrauens.
  3. Der Freie Träger Singschule i.Gr. führt Verhandlungen über Kooperationen mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Humanistischen Regionalverband Halle-Saalkreis e.V. um das erweiterte Leistungsangebot der Singschule stärker zu vernetzen. Angestrebt wird eine Zusammenarbeit mit dem Jugendwerkstatt Frohe Zukunft e.V., insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung des Kinderchorfestivals.
  4. Der Freie Träger Singschule i.Gr. geht davon aus, dass auch für die erweiterte Aufgabenstellung der Singschule nur ein Teil des Objektes Silbertalerstraße 5a, 06132 Halle (Saale) benötigt wird.
    Damit würde der Anteil der Bewirtschaftungskosten bei der städtischen Zuwendung in Höhe von 200.000 € entsprechend verringert werden können. Der andere Teil des Objektes kann einer anderen Nutzung zugeführt werden. In diesem Sinne wäre es dem Verein Singschule i. Gr. möglich, auch im Hinblick auf die kommunale Haushaltskonsolidierung einen Beitrag zu leisten.

Status

in Beratung