Entlastung bedürftiger Familien von den Kosten gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten sowie Grund- und Förderschulen 31. August 201129. September 2014 Gemeinsamer Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE. und der SPD-Stadtratsfraktion zur Ergänzung des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes (Entlastung bedürftiger Familien von den Kosten gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten sowie Grund- und Förderschulen) – geänderte Fassung vom 30.08.2011 – Beschlussvorschlag Der Stadtrat möge beschließen: Ab dem 01.01.2012 Ende der Herbstferien 2011 am 24.10.2011 werden Leistungsberechtigte nach SGB II, SGB XII, nach § 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeldgesetz und Kinderzuschlag über die gesetzliche Regelung bzw. die Regelung des Halle-Passes hinaus, bei Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und den Klassen eins bis vier der halleschen Schulen vom Eigenanteil in Höhe von 1 € pro Mittagessen durch einen städtischen Zuschuss entlastet. Dieser Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung wird den Essensanbietern der Inanspruchnahme entsprechend erstattet. Die finanzielle Deckung für das Jahr 2011 erfolgt aus in den Haushaltsstellen 1.4980. 788100 und 1.4980. 788200 geplanten Mitteln. Begründung Bis zum 30.03.2011 hat die Stadt Halle (Saale) an Inhaber des Halle-Passes bereits einen Zuschuss zum Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen in Höhe von 0,85 € gezahlt, der über diesen Betrag hinausgehende Anteil des Essenspreises musste von den Familien der Kinder selbst finanziert werden. Auf Stadtratsanfragen der antragstellenden Fraktionen im August und November 2010 hin (Vorlagen-Nummern: V/2010/09054 + V/2010/09307) wurde von der Stadtverwaltung mitgeteilt, dass von den anspruchsberechtigten Kindern im Bereich der Grund und Förderschulen lediglich 47 % und im Bereich der Kindertagesstätten zum Stichtag am 31.05.2010 nur 78,24 % die betreffenden Vergünstigungen des Halle-Passes tatsächlich genutzt haben. Für die Nichtteilnahme von Kindern an der gemeinschaftlichen Mittagsversorgung wurden für beide Bereiche vor allem finanzielle Schwierigkeiten/Essengeldschulden benannt. Auch das seit dem 01.04.2011 in Kraft getretene Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes sieht eine Kostenbeteiligung der Familien an den Kosten der gemeinschaftlichen Mittagessenversorgung in Kindertagesstätten und Schulen in Höhe von 1 Euro je Mittagessen vor. Die antragstellenden Fraktionen schlagen vor, ab dem 24.10.2011 (nach den Herbstferien) für Kinder aus Familien, die vom Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes erreicht werden (Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen) diesen 1 Euro pro Essen zu übernehmen und so einerseits die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsmahlzeit in den Kindertagesstätten sowie den Grund- und Förderschulen zu verbessern und andererseits sozial benachteiligte Familien zu entlasten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf Anfragen von Bundestagsabgeordneten erklärt, ein Zuschuss wie der vorgeschlagene werde auch weiterhin nicht auf den Leistungsanspruch der Betroffenen angerechnet. (vgl. Anlage) Entsprechend der Angaben in den Antworten der benannten Stadtratsanfragen ist von ca. 6000 anspruchsberechtigten Kindern unter 12 Jahren hinsichtlich des Halle-Passes und weiteren ca. 1000 Kindern mit Berechtigung aufgrund von Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbezug auszugehen. Für die ab dem 24.10.2011 verbleibenden 42 Schultage bzw. 44 Betreuungstage in den Kindertagesstätten im Jahr 2011 ist demnach mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 301.000 € zu rechnen. Zur Deckung der im Haushaltsjahr 2011 anfallenden Ausgaben sollen die in den Haushaltsstellen 1.4980.781100 und 1.4980.781200 vorgesehenen Mitteln eingesetzt werden. Ab dem Haushaltsjahr 2012 sind die benötigten Finanzmittel in die Haushaltsplanung der Stadt aufzunehmen. Anlage Antwort Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 21. März 2011 Status in Beratung