Auswirkungen einer Reform des Vormundschaftsrechts? 29. Juni 201129. September 2014 Ende Mai 2011 hat der Bundesrat einer Reform des Vormundschafts-und Betreuungsrechts zugestimmt, wonach ab dem 01.01.2012 u.a. durch eine Intensivierung der persönlichen Kontakte zwischen Vormund und Kindern durch niedrigere Fallzahlen pro Vormund eine Verbesserung des Kinderschutzes erreicht werden soll. Das neue Gesetz sieht vor, dass ein Amtsvormund künftig nicht mehr als 50 Kinder betreuen darf. Außerdem wird beispielsweise festgeschrieben, dass der Vormund in der Regel jeden Monat persönlichen Kontakt mit dem Mündel aufnehmen soll, der Vormund die Pflicht hat, den Mündel persönlich zu fördern und seine Erziehung zu gewährleisten und auch die Berichtspflichten des Vormundes werden erweitert. Wir fragen: Welche Auswirkungen wird die Gesetzesänderung auf die Tätigkeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in Halle haben? Welche zusätzlichen Kosten für die Stadt sind diesbezüglich zu erwarten?