Notfall-Wasserversorgung durch die Stadt Halle (Saale)? 29. Juni 201129. September 2014 Der Presseberichterstattung Anfang Juni war zu entnehmen, dass die Stadtverwaltung Halle (Saale) zur Erfüllung der gesetzlichen Wasser-Versorgungspflicht im Notfall nicht wie überall sonst im Land üblich auf Notfallbrunnen setzt, sondern vielmehr davon ausgeht, dass der Ausfall der Fernversorgung so unwahrscheinlich sei, dass man die Versorgung der Bevölkerung im Katastrophenfall mittels Tankwagen, einer Reaktivierung des stillgelegten Wasserwerks Beesen und der Brunnengalerie Halle-Neustadt durchführen könne. Angesichts der vielfältigen Abhängigkeiten unserer modernen Gesellschaft von durchgängiger Stromversorgung, der Verfügbarkeit von Treibstoff und Transportkapazitäten sowie just-in-time Lieferungen frage ich daher: 1. Von welchen Notfall-Szenarien welcher Dauer geht die Stadtverwaltung Halle (Saale) bei der Planung der Notfall-Versorgungs-Kapazitäten der Stadtbevölkerung mit Wasser aus? Welche konkreten Maßnahmen sieht die Stadtverwaltung zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt mit Wasser im Notfall vor? Welche Quellen können in welchem Umfang genutzt werden? Wie sollen Transport, Verteilung und Sauberkeit des gegebenenfalls daraus zu fördernden Wassers sichergestellt werden? Hat die Stadtverwaltung darüber hinausgehende Pläne für den Fall eines nicht nur wenige Tage dauernden Notfalls beziehungsweise des längerfristigen Ausfalls oder erheblicher Einschränkung der Strom-, Energie- und Treibstoffversorgung? Welche Rolle spielt bei diesen Plänen das angesichts des Klimawandels nicht völlig unwahrscheinlich erscheinende Szenario eines die bisherigen Erfahrungen überschreitenden, länger anhaltenden Saale-Hochwassers? Inwiefern und aus welchen Gründen setzt die Stadt bei dieser Notfall-Planung nicht auf die Anlegung von Notfallbrunnen? Ist die Stadtverwaltung der Meinung, dass die Schaffung derartiger Notfall-Versorgungs-Kapazitäten hinter die Umsetzung anderer, weniger lebenswichtiger, Maßnahmen zurücktreten kann? Welche einmaligen und regelmäßigen Maßnahmen unternimmt die Stadtverwaltung zur Information der Bürgerinnen und Bürger zu deren individueller Vorbereitung auf Notfall-Situationen?