Prüfung der Finanzierungsmöglichkeit einer Streetworker-Stelle

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob für die Stadt Halle eine zusätzliche Stelle einer Straßensozialarbeiterin bzw. eines Straßensozialarbeiters für die Zielgruppe der erwachsenen Suchtkranken insbesondere durch Förderprogramme der EU oder andere Förderprogramme finanziert werden kann.
  2. Es ist auch zu prüfen, ob ein Teil der benötigten Mittel durch finanzielle Beteiligung z. B. von Vermietern, Wohnungsgesellschaften und Einkaufszentren eingeworben werden kann.
  3. Das Prüfergebnis ist dem Stadtrat im November 2011 vorzulegen.

Begründung

Während sich in der Stadt Halle im Rahmen der Leistungen der Jugendhilfe mehrere Streetworker um die Belange der Jugendlichen und jungen Erwachsenen (bis 27 Jahre) bemühen, gibt es im Rahmen der aufsuchenden Straßensozialarbeit für die erwachsenen suchtmittelgefährdeten und suchtmittelkonsumierenden Bürgerinnen und Bürger keine Ansprechpartner. Die Frauen und Männer, die sich regelmäßig an einem der zahlreichen öffentlichen Trinkerstandorte in der Stadt einfinden, bleiben demnach mit ihren Suchtproblemen unter sich. Bekanntermaßen suchen die wenigsten Alkoholabhängigen auf eigene Initiative eine Beratungsstelle auf – häufig sind sie in völliger Unkenntnis über entsprechende Beratungsangebote. Die Aufgabe eines Streetworkers besteht darin diese Menschen vor Ort aufzusuchen und über Beratungsangebote sowie die damit verbundenen Hilfestellungen auf dem Weg aus der Abhängigkeit zu informieren. Darüber hinaus gilt es auf Unterstützungsangebote für die mit der Sucht einhergehenden Folgeprobleme wie Armut, Wohnungslosigkeit, Verschuldung usw. hinzuweisen.

Vor einigen Jahren gab es bereits eine solche Streetworker-Stelle in der Stadt Halle, die über ein Drittmittelprojekt finanziert werden konnte und deren Wirksamkeit und Effektivität unumstritten war.

Im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage der Stadt Halle wird eine Finanzierung der zusätzlichen Stelle über Drittmittel als hilfreich erachtet. Aus diesem Grund wird die Stadtverwaltung beauftragt den Stadtrat über geeignete Fördermittelprogramme zu informieren. Möglicherweise besteht darüber hinaus die Bereitschaft von Seiten verschiedener Akteure wie Vermietern, Wohnungsgesellschaften und Einkaufszentren sich an der Finanzierung zu beteiligen, denn in der Regel sind es ihre Kunden und Mieter, die sich aus verschiedenen Gründen durch diese öffentlichen Trinkerstandorte belästigt fühlen. Die Schaffung einer solchen Stelle ist nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der einzig sinnvolle Lösungsansatz im Umgang mit einer wachsenden Zahl von Personen, die im öffentlichen Raum Alkohol konsumieren.

Status

in Beratung