Verkehrsberuhigung der Kleinen Ulrichstraße 29. Juni 201129. September 2014 Beschlussvorschlag Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, bis spätestens zum 01.01.2012 für eine effektive Umsetzung der bestehenden verkehrsrechtlichen Regelungen im Bereich zwischen Einmündung Jägerstraße und Einmündung Dachritzstraße (‚Kneipenmeile’) in der Kleinen Ulrichstraße Sorge zu tragen. Dabei sollen für berechtigte Lieferverkehre der ansässigen Unternehmen und Wirtschaftsbetriebe sowie die Anwohner angemessene Zufahrtsmöglichkeiten erhalten bleiben. Begründung Das Problem des unzulässigen und gefährlichen Durchgangsverkehrs in der Kleinen Ulrichstraße ist nach wie vor ungelöst. Einem Antrag unserer Fraktion zur effektiven Verkehrsberuhigung (Vorlage V/2009/08346) wollte die Ratsmehrheit im Februar 2010 nicht folgen. Damals wurde wiederholt auf noch nicht ausgeschöpfte Kontrollmöglichkeiten zur Durchsetzung der geltenden Rechtslage verwiesen. Eine Intensivierung der Kontrollen wurde damals durch die Oberbürgermeisterin zugesagt. Seither war der Sachverhalt mehrfach Gegenstand der Ratsberatung – zuletzt durch unsere Anfrage zu diesen Verkehrskontrollen (Vorlage V/2011/09800) im Mai 2011. In der Beantwortung wird zwar die Zahl der Kontrollen und Verstöße des fließenden und ruhenden Verkehrs aufgezählt, gleichzeitig aber festgestellt: „Allein durch verstärkte Kontrollen kann in der Kleinen Ulrichstraße keine Verkehrsberuhigung erzielt werden.“ Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt diese Auffassung – mit Kontrollen allein ist diesem Problem nicht beizukommen. Dieser Zustand des offen hingenommenen, regelmäßigen Rechtsbruchs ist an dieser zentralen Lage in Halles Innenstadt so nicht länger hinnehmbar. Und weder die bisherige Debattenlage zur Vorbereitung des Verkehrspolitischen Leitbilds 2025 noch der lange Zeitraum bis zu dessen Verabschiedung lassen über diesen Weg eine baldige Lösung erwarten. Unsere Fraktion ist daher weiterhin der Auffassung, dass die notwendige Verkehrsberuhigung und die Durchsetzung des bestehenden Durchfahrtsverbots zwischen der Einmündung Jägerstraße und der Einmündung Dachritzstraße nur mit zusätzlichen Mitteln erzielt werden kann – seien es Poller, kreative Einbahnstraßenregelungen oder eine andere bauliche Lösung. Die Entwicklung dieser „Kneipenmeile“ zu einer der attraktivsten Gastronomie-Standorte in Halle macht eine Lösung dringend erforderlich, bevor erst ein schwerer Unfall passiert ist. Status in Beratung