Erstellung eines Gutachtens zum aufgabenbezogenen Finanzbedarf der Kommunen in Sachsen-Anhalt

Die Stadt Halle (Saale) setzt sich im Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt für die Beauftragung eines wissenschaftlichen Gutachtens zur Bestimmung des auskömmlichen aufgabenbezogenen Finanzbedarfs aller Kommunen im Bundesland ein. Dieses sollte in der zweiten Jahreshälfte 2012 der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Begründung

Eine auskömmliche Finanzierung der kommunalen Politikebene im Land Sachsen-Anhalt lässt seit Jahren auf sich warten. Wie in den vergangenen Haushaltsberatungen der Stadt Halle (Saale) mehrfach festgestellt, beruht ein großer Teil der strukturellen Minder-Einnahmen auf der Weigerung des Landes, die Stadt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs angemessen für ihre Aufgaben als Oberzentrum auszustatten. Faktisch alle anderen Kommunen im Land beschweren sich ebenfalls über eine zu geringe Finanzausstattung, die bewusst unter dem tatsächlichen Bedarf gehalten wird. Schließlich droht angesichts der sich zunehmend verschärfenden Forderungen der Kommunalaufsicht wenig von der verfassungsrechtlich verbrieften Eigenständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung übrig zu bleiben.

Vergegenwärtigt man sich vor diesem Hintergrund Aussagen des Landesfinanzministers Bullerjahn, bei dem kommunalen Finanzausgleich im Doppelhaushalt 2012/2013 schon im kommenden Jahr weitere 120 Millionen Euro einsparen zu wollen, so kann in der politischen Realität wohl auch das im gleichen Atemzug vom Minister angekündigte Gutachten zum kommunalen Finanzbedarf ab dem Jahr 2014 kaum ein beruhigenderes Bild vermitteln.

Sollte es bei der bisher von der Landesebene angekündigten Zeitschiene für die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes (FAG) bleiben (2014), so dürfte spätestens 2013 ein entscheidendes Jahr der Auseinandersetzung um die zukünftige Finanzierung der Kommunen werden. Darauf sollten sich die Kommunen im Land ausgesprochen gut vorbereiten: Jenseits der plausiblen Einzelfallbetrachtungen und Beispielrechnungen, die die Stadt Halle und andere Kommunen in der Vergangenheit zur Untermauerung ihrer Sichtweisen vorgebracht haben, sollten die Kommunen des Landes ihren Finanzbedarf eigenständig und nachprüfbar beziffern lassen und dieses Ergebnis öffentlich kommunizieren. Denn angesichts der Vorgeschichte darauf zu setzen, dass das Land eine völlig umfassende und objektive Studie in Auftrag gibt oder vorlegt, wäre wohl etwas zu optimistisch  – zu vielfältig sind die Einflussmöglichkeiten auf ein derartiges Ergebnis, beispielsweise allein schon durch die Auswahl der zu berücksichtigenden Parameter. Wie vielleicht schon die traurige Realität belegt, in der Kommunen Vermögensveräußerungen zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Finanzausgleichs negativ durch das Land angerechnet werden.

Praktisch wäre an einem eigenständigen Gutachten auch, dass es bei Nichtgefallen der Ergebnisse nicht einfach wieder so „in der Schublade“ der Ministerialbürokratie „verschwinden“ kann. Mit „eigenen“ Zahlen in der Hinterhand könnten sich die Kommunen in einer deutlich besseren Position mit dem Ergebnis der durch das Land beauftragten Prüfung auseinandersetzen und auf eventuelle Schwachstellen hinweisen.

Daher beantragt unsere Fraktion, dass die Stadt Halle zusammen mit den anderen kreisfreien Städten, Kommunen und Kreisen des Landes unter Trägerschaft des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt ein derartiges Gutachten in Auftrag gibt, welches nicht nur den jährlichen Finanzbedarf für die Erledigung der zahlreichen Pflichtaufgaben (des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises) bestimmen, sondern auch einen angemessenen Spielraum für eigenständige Finanzentscheidungen der Kommunen (sogenannte „freiwillige Aufgaben“) vorschlagen soll.

Status

  1. Nach langer Verzögerung wurde der Antrag von einer Stadtratsmehrheit im April 2012 angenommen.
  2. Daraufhin legte die Oberbürgermeisterin Dagmar Szabados am 07.05.2012 Widerspruch ein, so dass über den Antrag erneut abgestimmt werden musste.
  3. Auf der Mai-Stadtratssitzung 2012 fand der Antrag – gegen die Meinung der OB – erneut eine Mehrheit.