Auswirkungen der Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft (KdU)? 19. Oktober 201129. September 2014 Im Amtsblatt der Stadt Halle vom 07.10.2009 wurde vom Sozialamt über Änderungen bei der Beurteilung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (KdU) informiert. Mit Stadtratsbeschluss vom Mai 2010 wurde daraufhin festgelegt, dass bei künftigen Veränderungen der Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft für die Stadt Halle die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Planung und Finanzen einzubeziehen sind und zusätzlich ein Mal jährlich in den betreffenden Ausschüssen über die konkreten Auswirkungen der Richtlinie berichtet wird. Mit der Vorlage „Genehmigung einer Mehrausgabe für den Deckungskreis Hilfen zur Erziehung im Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2011“ (Vorlagen-Nummer: V/2011/10100) wird von der Stadtverwaltung für eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 26.10.2011 eine Verwendung von zum Jahresende voraussichtlich nicht benötigten Mitteln für die Kosten der Unterkunft in Höhe von 2.000.000 EUR als Deckung für Mehrkosten im Bereich Hilfen zur Erziehung vorgeschlagen. Wir fragen: Wann ist die Berichterstattung zum Thema Kosten der Unterkunft (z.B. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, Umzugsaufforderungen aufgrund der Neufassung, Anzahl und Ergebnisse von Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten, ggf. Pläne der Stadtverwaltung zur Anpassung der Richtlinie) für das Jahr 2011 in den betreffenden Ausschüssen vorgesehen?