Übernahme von Bewirtschaftungskosten für Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Halle?

Mit der „Richtlinie über die Finanzierung der Leistungs- und Qualitätssicherung der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Halle (Saale) zur Erstattung der notwendigen Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Halle (Saale)“ hat der Stadtrat im Jahr 2004 die Rahmenbedingungen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Halle festgelegt.

Aufgenommen wurde dabei in § 6.2 hinsichtlich der Bewirtschaftungskosten, dass Erbbauzins, Pachten oder Mieten bis zu einer ortsüblichen Höhe für eine gemäß der Kinderzahl nach Betriebserlaubnis angemessene Größenordnung der Grundstücke, Gebäude bzw. Räumlichkeiten Berücksichtigung finden und auch eine Übernahme von Beiträgen aus PPP-Modellen oder analogen Finanzierungsformen erfolgt, wenn die Wirtschaftlichkeit durch den Träger nachgewiesen wurde.

Wir fragen:

  1. In welcher Höhe pro m² (von/bis) werden Trägern von Kindertageseinrichtungen in Halle durch die Stadt Mieten, Pachten und Erbbauzinsen erstattet?
  2. In welchen Fällen werden aktuell von der Stadt von Trägern von Kindertageseinrichtungen zu leistende Beiträge aus PPP-Modellen und analogen Finanzierungsformen übernommen? Wie hoch sind diesbezüglich die jeweiligen Raten?
  3. Welches der nachfolgend genannten Modelle ist aus Sicht der Stadtverwaltung hinsichtlich der Übernahme der Bewirtschaftungskosten durch die Stadt aus finanzieller Sicht mit den geringsten Ausgaben verbunden:
    • Bewirtschaftung seitens eines durch ein PPP-Projekt gebundenen Bauträgers
    • Bewirtschaftung seitens eines durch ein Lebenszyklus-Projekt gebundenen Bauträgers
    • Bewirtschaftung durch einen Träger, der Eigentümer der Kindertageseinrichtung ist
    • Bewirtschaftung durch einen Träger, der die Kindertageseinrichtung gemietet oder gepachtet hat oder als Erbbauberechtigter betreibt

    Gibt es hierzu vergleichbare Angaben in EUR/m²/Monat?