Änderungsantrag zur Mehrausgabe bei den ‘Hilfen zur Erziehung’ 2011

Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE. und MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM

Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage: Genehmigung einer Mehrausgabe für den Deckungskreis Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2011 (Vorlage: V/2011/10100)

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird geändert und erhält folgende Fassung:

  1. Der Stadtrat beschließt für das Haushaltsjahr 2011 die Mehrausgabe für den Deckungskreis Hilfen zur Erziehung GD 1.4550.760000 in Höhe von 3.160.000 EUR 2.710.000 EUR.

Die Deckung erfolgt aus folgenden Haushaltsstellen:

  1. Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) –    Leistungsbeteiligung Unterkunft/Heizung § 22 Abs. 1 SGB II, Haushaltsstelle 1.4820.691000, in Höhe von 2.000.000 EUR,
  2. Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen – Gewerbesteuer in Höhe von 660.000 EUR,
  3. Förderung der Jugendhilfe – Zuschüsse an übrige Bereiche, Haushaltsstelle 1.4750.718000, in Höhe von 175.000 EUR,
  4. Förderung der Jugendhilfe – Zuschüsse an Einrichtungen der Jugendarbeit, Haushaltsstelle 1.4750.718100, in Höhe von 175.000 EUR,
  5. Kinder- und Jugendarbeit – Zuschüsse an übrige Bereiche, Haushaltsstelle 1.4510.718000, in Höhe von 100.000 EUR,
  6. (neu 3.) Deckungskreis Verwaltung der Jugendhilfe GD1.4070.518000 (Haushaltsstellen siehe Anlage), in Höhe von 50.000 EUR.
  1. Der Stadtrat beschließt für das Haushaltsjahr 2011 die überplanmäßige Ausgabe für die Hilfen zur Erziehung (Haushaltsstelle 1.4550.760000) in Höhe von 450.000 €.

Begründung

Gemäß dem Beschluss des Stadtrates zum Haushalt 2011 wurden im Unterabschnitt 4750 – Förderung der Träger der freien Jugendhilfe – insgesamt 2.365.600 Euro eingestellt.

Davon wurden 2.194.678,20 Euro durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 05.05.2011 zu Prioritäten von Diensten und Einrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2011 (V/2011/09652) finanziell gebunden. In der gleichen Sitzung legte der Jugendhilfeausschuss per Beschluss (V/2011/09812) darüber hinaus fest, dass die verbleibenden Mittel in Höhe von 125.261,80 Euro  für innovative Projekte eingesetzt werden sollen. Über die Untersetzung dieser Mittel für Projekte im Bereich der präventiven Jugendhilfe entschied der Jugendhilfeausschuss am 28.6.2011.

Gemäß der im Finanzausschuss am 18.10.2011 vorgelegten Beschlussvorlage (V/2011/10100) sollen nun lediglich 80 % der im Haushaltsbeschluss festgelegten Mittel zur Förderung der Träger der freien Jugendhilfe ausgezahlt und die verbleibenden 20 % (350.000 €) zur Deckung der Mehrausgabe im Bereich Hilfen zur Erziehung verwendet werden. Zusätzlich sind 100.000 Euro weniger für Projekte nach dem Familienförderungsgesetz vorgesehen.

In einem  Schreiben vom 21.10.2011 weisen Stadtjugendring Halle (Saale) sowie die Liga der freien Wohlfahrtspflege Halle (Saale) im Namen aller Träger der freien Jugendhilfe auf die unabwendbaren Konsequenzen hin, die sich aus der im Beschlusstext vorgeschlagenen Kürzung der Förderung der präventiven Kinder- und Jugendarbeit um insgesamt 450.000 € aktuell und mittelfristig ergeben würden:

  • Abbruch aktueller Angebote im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit bzw. Reduzierung v.a. auf Pflichtleistungen – wie Hilfen zur Erziehung – mit der wahrscheinlichen Folge, dass die Fallzahlen im Bereich Hilfen zur Erziehung noch deutlicher ansteigen
  • Rückzug einer Mehrzahl der Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe aus der Jugendhilfelandschaft der Stadt Halle (Saale) durch Insolvenz bzw. Betriebs-/ Projektschließung
  • Hinfälligkeit der Jugendhilfeplanung 2012 (v.a. die Umstrukturierung auf Leistungsbeschreibungen betreffend)

Als Fraktionen sehen wir uns in der Verantwortung, dieser drohenden Entwicklung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfelandschaft der Stadt Halle (Saale), die mit der Durchsetzung des Beschlusses V/2011/10100 forciert werden würde, entschieden entgegenzuwirken.

Status

mit Änderungen angenommen