Für einen wirkungsvollen Baumschutz! 22. November 201129. September 2014 Halle ist reich an Bäumen, Stadtgrün ist für die Lebensqualität in unserer Stadt von enormer Bedeutung. Bäume spenden Schatten und gleichen Temperaturunterschiede aus. Sie sind Filter von Staub, dienen der Klimaverbesserung, gliedern das Stadtbild und sind Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Da nicht alle diese Bedeutung nachvollziehen können und es häufig zu Interessenskonflikten kommt, bedarf es zum Erhalt der Bäume eines besonderen Schutzes. In Halle gibt es folgerichtig eine Baumschutzsatzung, damit Bäume erhalten, gepflegt und vor Gefährdungen geschützt werden, wenn nicht in begründeten Fällen Ausnahmen greifen. Aktuell wird im Stadtrat eine Neufassung der Satzung diskutiert. Die bündnisgrüne Fraktion kann die von der Stadtverwaltung vorgelegten Vorschläge für Neuregelungen im Wesentlichen mittragen – folgende eingebrachte Ideen zur weiteren Aushöhlung des bestehenden Baumschutzes allerdings nicht. So will beispielsweise die CDU-Fraktion Bäume erst ab einem Mindeststammumfang von 80 cm (bisher 50 cm) schützen, da dieses eine Erleichterung für die Bürger darstelle. Diesem Vorschlag können wir nicht folgen, da bei einem solchen Stammumfang langsam wachsende Baumarten erst in einem sehr hohen Alter dem Schutz der Baumschutzsatzung unterliegen würden. Auch andere Städte haben aus guten Gründen vergleichbar enge Regelungen. Zusammen mit der SPD will die CDU zudem, dass eine Erlaubnis hinsichtlich der Entfernung und Schädigung von Bäumen nunmehr auch erteilt werden kann, wenn dafür „besondere stadtgestalterische Gründe“ vorliegen. Da bereits eine Ausnahmeregelung für Bau- und Gartendenkmale existiert und völlig unklar ist, in welchen Fällen ein besonderer stadtgestalterischer Grund vorliegt bzw. wer diese Entscheidung überhaupt treffen soll, wird auch dieser Vorschlag von uns abgelehnt. Darüber hinaus wird von Stadtrat Sieber (Fraktion DIE LINKE.) verlangt, dass Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke bis zu einer Größe von 500 qm von den Regelungen generell ausgenommen werden sollen. Eine nachvollziehbare Begründung dafür, dass Eigentümer je nach Grundstücksgröße unterschiedlich behandelt werden sollten, wurde nicht benannt. Unsere Fraktion lehnt auch diesen Vorschlag ab, da bei einer derartigen Aufweichung des Geltungsbereichs die Satzung im Prinzip überhaupt keinen Sinn mehr machen würde. Natürlich muss der Baumschutz in Halle handhabbar mit den Interessen der Bürgerinnen und Bürger ausgeglichen werden. Vorschläge allerdings, die allein den Schutz verschlechtern, werden wir nicht unterstützen. Stellungnahme im Amtsblatt der Stadt Halle vom 16.11.2011 (pdf-Format, ca. 3,3 MB).