Änderungsantrag zum Baubeschluss Haupterschließungsstraße Gewerbegebiete Halle-Ost (HES), 4. Bauabschnitt 8. Dezember 201129. September 2014 Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage V/2010/08946 Baubeschluss Haupterschließungsstraße Gewerbegebiete Halle-Ost (HES), 4. Bauabschnitt Delitzscher Straße bis Berliner Straße B 100 Beschlussvorschlag Der Beschlussvorschlag wird geändert und erhält folgende Fassung: Der Stadtrat beschließt die weitere Planung und die Bauausführung des 4. Bauabschnittes der Haupterschließungsstraße. Weiterhin beschließt der Stadtrat: Die Querung der Haupterschließungsstraße im Zuge des Hobergweges plangleich auszubilden. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Planung unter Bezug auf das Verkehrspolitische Leitbild der Stadt Halle zur Berücksichtigung eines optimalen Schallschutzes gemäß DIN 18005 mit folgenden zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen entsprechend Anlage 6.2 fortzuführen: Verlängerung der Schallschutzwand (h = 2,0 m) in Richtung Delitzscher Straße um ca. 210 m Verlängerung des Schallschutzwalles (h = 2,0 m) um ca. 200 m nach Norden in Richtung Berliner Straße Errichtung einer Schallschutzwand (h = 1,0 bis 2,0 m) in Richtung Norden bis einschließlich Bauwerk 10 von ca. 400 m Angestrebt wird, Der Beschluss zu Nr. 2 steht unter der Bedingung, dass die Schallschutzmaßnahmen unter Nutzung von Synergieeffekten aus der Kombination mit Anlagen zur Solarenergiegewinnung finanziert werden oder eine andere für den städtischen Haushalt neutrale Lösung gefunden wird. Sofern dies nicht durchsetzbar ist, wird die Verwaltung beauftragt, den Baubeschluss mit den Schallschutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen umzusetzen Begründung Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den 4. Bauabschnitt der Osttangente wurde schon 2010 als Zugeständnis und Kompromissangebot für die vom zukünftigen Lärm der Straße betroffenen Bürgerinnen und Bürger die seither so genannten ‚ergänzenden Schallschutzmaßnahmen‘ entwickelt und quasi zugesagt. Dabei handelt es sich um zwei zusätzliche Lärmschutzdämme und eine Lärmschutzwand auf der die Berliner Straße querenden Brücke für zusammen geschätzte 760.000 € (vgl. Anlage 6.2 der Vorlage). Nur diese ‚ergänzenden Maßnahmen‘ gewährleisten die in Halle angestrebten Schutzwerte der DIN 18005. In der im Januar 2011 in die Ratsberatung eingebrachten Fassung der Beschlussvorlage zum Baubeschluss wurden diese Maßnahmen daher mit einem einfachen Satz zur Umsetzung in die Vorlage aufgenommen. In der nunmehr geänderten Fassung der Beschlussvorlage vom November 2011 wurde dieser Anspruch durch konditionale Passagen aufgeweicht. Die neue Formulierung des Beschlussvorschlages lässt somit wieder die Möglichkeit zu, dass der 4. BA der HES gebaut wird und diese ‚ergänzenden Lärmschutzmaßnahmen‘ nicht umgesetzt werden. Dieser Vorschlag verwundert angesichts dieses hoch umstrittenen Bauvorhabens doch sehr. In all den intensiven Debatten der vergangenen Monate wurde von Seiten der Stadtverwaltung immer für die Brückenvariante inklusive der Lärmschutzwerte dieser ‚ergänzenden Schallschutzmaßnahmen‘ geworben. Dass dies nun bei einem 27 Millionen Euro teuren Vorhaben so nicht mehr gelten soll, würde nach der intensiven Debatte um Alternativen und besseren Schallschutz einer herben Enttäuschung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gleichkommen. Den daraus sicher resultierenden Vertrauensverlust für Stadtrat und Stadtverwaltung sollte der Stadtrat vermeiden und der eingeschränkten Formulierung nicht zustimmen. Die schwierige Haushaltslage der Stadt Halle ist der antragstellenden Fraktion sehr wohl bewusst – da es sich aber im vorliegenden Falle um eines der zentralsten und umstrittensten Straßenbauvorhaben der nächsten Jahre handelt, sollten Stadtverwaltung und Stadtrat hier dem besseren Kompromiss den Vorzug geben. Unsere Fraktion unterstützt die Absicht der Stadtverwaltung, Finanzierungsquellen für diese zusätzlichen Maßnahmen zu erschließen, beispielsweise die angesprochene Vermietung zur Anbringung von Solarmodulen. Aber selbst wenn dies nicht gelingt, so sollten diese ‚ergänzenden Schallschutzmaßnahmen‘ auf jeden Fall realisiert werden. Status in Beratung