Die neue Baumschutzsatzung – Die grüne Sicht 8. Dezember 201129. September 2014 Während der November-Sitzung hat der Stadtrat nach langer Vorbereitung und Fachdebatte eine neue Baumschutzsatzung für die Stadt Halle beschlossen – auch mit unseren Stimmen. Wie bewerten wir also das Ergebnis und dessen Zustandekommen im Detail? Wir haben im Ausschuss für Ordnung und Umweltangelegenheiten (OUA) und parallel außerhalb der Ausschusssitzungen versucht, an etlichen Stellen des Vorschlags der Verwaltung nachzubessern. Dies ist uns teilweise gelungen, teilweise auch nicht. In der zweiten Lesung des OUA kamen dann die Änderungsanträge eines Stadtrats der LINKEN, sowie der SPD – und CDU-Fraktionen auf den Tisch. Wir haben uns dann darauf verständigt den Schwerpunkt der Argumentation so zu legen, eine weitere Aushöhlung des Baumschutzes zu verhindern. Stadtrat Sieber (DIE LINKE) wollte Einfamilien- und Zweifamiliengrundstücke grundsätzlich aus dem Anwendungsbereich der Satzung rausnehmen. Dies hat der Stadtrat nach kontroversen Diskussionen erfreulicherweise abgelehnt. SPD und CDU haben einen weit auslegbaren, beziehungsweise nicht näher definierten Ausnahmetatbestand zu Fällgenehmigungen „aus besonderen stadtgestalterischen Gründen“ gefordert. Die Verwaltung ist diesem Ansinnen leider gefolgt -– ein Änderungsantrag von uns, diesen Passus wieder aus der Beschlussvorlage zu entfernen, wurde abgelehnt. Die CDU wollte darüber hinaus das Mindestmaß des Stammumfangs für den Schutz grundsätzlich von 50 cm auf 80 cm anheben. Auch dies hat die Stadtratsmehrheit erfreulicherweise abgelehnt. Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Satzungsentwurf konnten wir an folgenden Stellen erreichen: Der Schutzzweck der Satzung wurde erweitert: Umfasst wird nunmehr ausdrücklich die Sicherung des Baumbestandes zur Verminderung schädlicher Umweltwirkungen, die Verbesserung der Luftqualität und der klimatischen Situation der Stadt sowie die Förderung des Naturerlebens der Einwohner und die Erholung. Ein Verweis auf §39 BNatSchG wurde eingefügt: gesetzliche Verbote zum Schutz von Nist-, Brut- und Lebensstätten wild lebender Tiere Obstbäume werden nun wenigstens in nicht umfriedeten Grundstücken geschützt: Vorgeschlagen wurde von der Stadtverwaltung zunächst, dass Obstbäume keinerlei Schutzstatus mehr genießen sollten. Eine Vorschrift zu Schutz- und Pflegemaßnahmen wurde wieder aufgenommen : Auch diese Vorschrift mit Regelungen zum Erhalt von Bäumen sollte zunächst komplett gestrichen werden. Eine Maßnahme nach §7 Abs. 1 ist grundsätzlich vor ihrem Beginn schriftlich der Stadt Halle unter Vorlage geeigneter Beweise anzuzeigen: Die schriftliche Anzeigepflicht vor Maßnahmenbeginn und die Vorlage geeigneter Beweise (z.B. Fotos) soll der missbräuchlichen Anwendung dieser Vorschrift vorbeugen. Eine Vorschrift zur Baumschutzkommission wurde aufgenommen: Die Regelung dient der Legitimation der Kommission und stellt eine Selbstbindung der Stadt Halle dar. Die vorgeschlagenen Ordnungswidrigkeits-Tatbestände wurden ergänzt: Im ursprünglichen Satzungsentwurf waren mehrere Verstöße nicht bußgeldbewährt. An mehreren anderen Stellen hat die Verwaltung unsere Argumente nicht berücksichtigt (z.B. für einen besseren Schutz mehrtriebiger Bäume, für einen Anordnungsanspruch, für vorbeugende Beschädigungsverbote in § 6 und für gesonderte Regelung zu nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben). Alles in allem ist die neue Baumschutzsatzung ein Ergebnis, mit welchem wir aus grüner Sicht angesichts der Kräfteverhältnisse im Stadtrat wohl ganz zufrieden sein können. Wie angedeutet hätten wir uns weitere Verbesserungen vorstellen können. Andererseits konnten gravierende Verschlechterungsabsichten aus anderen Fraktionen mit guten Argumenten verhindert werden.