Bewilligung vorzeitiger Maßnahmebeginne von Institutionen und Projekten im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern 23. Februar 201229. September 2014 Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die von Institutionen und Projekten im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern fristgerecht beantragten vorzeitigen Maßnahmebeginne zu dem jeweils von den AntragstellerInnen beantragten Zeitpunkt zu bewilligen. Begründung Institutionen und Projekte im Bereich Gleichstellung von Frauen und Männern, die beim Land Sachsen-Anhalt eine zweijährige Landesförderung bewilligt bekommen haben, benötigen zur Abrufung dieser Landesmittel von der Stadt Halle (Saale) eine Bewilligung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Die Anträge zur Erteilung dieser Bewilligung wurden von den betreffenden Trägern fristgerecht bei der Stadt eingereicht. Damit die bereits bewilligten Landesmittel den Trägern nicht verloren gehen, sollte die Stadtverwaltung diesen Trägern umgehend den vorzeitigen Maßnahmebeginn ermöglichen. Status in Beratung