Antrag zur Beteiligung des Stadtrates bei der Beantragung von Städtebaufördermitteln 27. März 201229. September 2014 Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ab dem kommenden Haushaltsjahr 2013 alle für eine Beantragung von Städtebaufördermitteln vorgesehenen Projekte vor Einreichung der entsprechenden Anträge dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung In der Sitzung des Ausschusses für Planungsangelegenheiten am 14.02.2012 wurde durch die Stadtverwaltung über Beantragungen von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2012 in folgenden Bereichen informiert: Sanierungsgebiet „Historischer Altstadtkern“ – Fördermaßnahmen städtebaulicher Denkmalschutz und Stadtsanierung Sanierungsgebiet „Altindustriestandorte mit dem Gründerzeitviertel südliche Vorstadt“ „Stadtumbau Ost“ Programmbereich Aufwertung – Fördergebiete südliche Innenstadt nördliche Innenstadt, Silberhöhe, Südstadt, Heide-Nord und Halle-Neustadt Fördermittelprogramm „Soziale Stadt“ – Halle Neustadt Fördermittelprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Die Entscheidung über die beim Fördermittelgeber eingereichten konkret zu fördernden Projekte wurde – wie in den vergangenen Jahren auch – ohne Beteiligung des Stadtrates getroffen. Die bündnisgrüne Ratsfraktion schlägt vor, die Stadtverwaltung zu beauftragen, für künftige Haushaltsjahre vor Einreichung der Förderanträge eine Stadtratsentscheidung zu den jeweiligen Projekten einzuholen und diesbezüglich in einer Beschlussvorlage alle für ein bestimmtes Förderprogramm in Betracht kommenden Maßnahmen und die vorgenommene Prioritätensetzung vorzustellen. Status in Beratung