Landesfördermittel zur Oberflächen- und Grundwasserproblematik?

Anfang Februar 2012 stellte die Landesregierung ihre neue „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion im Land Sachsen-Anhalt“ sowie das dazugehörige Förderprogramm in Höhe von 30 Millionen Euro vor. Da auch im Gebiet der Stadt Halle an mehreren Stellen Probleme mit Oberflächen- und hohem Grundwasser auftreten, fragen wir dazu:

  1. Hat die Stadtverwaltung Halle geprüft, ob die Stadt Halle Mittel aus diesem Förderprogramm beantragen kann? Wenn ja, für welche Problemlagen beziehungsweise Stadtgebiete wurde diese Prüfung vorgenommen? Falls eine Antragstellung möglich sein sollte, für welche konkreten Fälle wird diese angestrebt?
  2. Hat die Stadtverwaltung Halle insbesondere geprüft, ob dieses Landesförderprogramm für die Sanierung der Brunnengalerie Halle-Neustadt verwendet werden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  3. Betrifft nach dem Wissen der Stadtverwaltung die im Rahmen der Reformierung des Landes-Wassergesetzes beabsichtigte Herabstufung von sich in Landeshoheit befindlichen Gewässern 1. Ordnung zu Gewässern 2. Ordnung in kommunaler Hoheit auch Gewässer auf dem Gebiet der Stadt Halle? Falls ja, mit welchen zusätzlichen jährlichen Unterhaltungskosten ist zu rechnen?