Anfrage zum Nachtflugbetrieb am Flughafen Leipzig/Halle

Nachdem Anfang April das Bundesverwaltungsgericht Leipzig auch unter deutlichem Verweis auf die gesundheitlichen Folgen der nächtlichen Lärmbelastung das Nachtflugverbot für den Frankfurter Flughafen bestätigt hat, warb beispielsweise die Mitteldeutsche Airport Holding hingegen unmittelbar darauf öffentlich für zusätzlichen Nachflugbetrieb auf dem Flughafen Leipzig/Halle.

Wir fragen daher:

  1. Sieht die Stadtverwaltung Halle aufgrund des zitierten Urteils neue Veranlassung, zum Schutz der Bevölkerung der Stadt auf die Betreibergesellschaft des Flughafens Leipzig/Halle beziehungsweise die Landesregierung Sachsen-Anhalt zur Änderung der hiesigen Nachtflugpraktiken einzuwirken?
  2. War die Stadtverwaltung Halle in irgendeiner Weise in die Entscheidungsfindung der Airport Holding, nach dem Urteil mit der angeblich unbeschränkten Nachflugerlaubnis des Flughafens Leipzig-Halle zu werben, einbezogen worden? Falls ja, warum wurde dem zugestimmt? Falls nein, wie positioniert sich die Stadtverwaltung Halle zu diesem Verhalten?