Antrag zur Wahl von Beigeordneten in Halle

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zukünftigen Vorlagen zur Festlegung des Wahltages von Beigeordneten der Stadt Halle den Text der Stellenausschreibung als abänderbare Anlage zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

Anders als beispielsweise in der Stadt Magdeburg ist in der Hauptsatzung der Stadt Halle nicht festgelegt, welchen konkreten Geschäftskreis die einzelnen Beigeordneten zu verantworten haben. Die betreffenden Stellenausschreibungstexte werden in Halle bisher lediglich als Information für den Hauptausschuss und Stadtrat den jeweiligen Vorlagen zur Festlegung der betreffenden Wahltermine beigefügt.

Insbesondere in Zusammenhang mit den beiden zuletzt im Stadtrat per Beschluss festgelegten Wahlterminen für die Wahlen der Beigeordneten der Dezernate II und I (vgl. Vorlagen V/2010/09219 und V/2012/10575) wurde durch mehrere Fraktionen angeregt, die im Ausschreibungstext  von der Verwaltungsspitze vorgeschlagene Formulierung „… Der bisherige Stelleninhaber beabsichtigt, sich wieder zu bewerben.“ zu streichen. Dem ist die Oberbürgermeisterin allerdings nicht gefolgt.

Vorgeschlagen wird bei künftigen Stadtratsbeschlüssen über die Festlegung des Wahltages von Beigeordneten auch eine Mehrheitsentscheidung über den betreffenden Ausschreibungstext herbeizuführen.

Status

in Beratung