Anfrage zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für 2013 24. Oktober 201229. September 2014 In der Diskussion um die Antragstellung unserer Fraktion zur Beteiligung des Stadtrates bei der Beantragung von Städtebaufördermitteln (V/2012/10528) in der ersten Hälfte dieses Jahres lehnte die Stadtverwaltung eine verbindliche regelmäßige beschlussfassende Einbeziehung des Stadtrates an die Beantragung der einzelnen Maßnahmen in einem Programmjahr ab. Sie argumentierte einerseits dahingehend, dass der Stadtrat im „Rahmen der Haushaltsdiskussionen […] die Möglichkeit [habe] über die Prioritäten im Investitionsprogramm zu diskutieren und entsprechende Beschlüsse zu fassen.“ Und andererseits wurde als Argument angeführt, dass sich der Stadtrat ja ohne Bindung an Fristen mit eigenen Vorschlägen an die Stadtverwaltung wenden könne. Die Haushaltsberatung für 2013 steht nun unmittelbar bevor. Die Einbringung eigener Vorstellungen macht in Kenntnis der Planungen der Stadtverwaltung eher Sinn, um Dopplungen zu vermeiden. Daher fragen wir, um den Stadtrat in die Lage zu versetzen, gegebenenfalls noch rechtzeitig vor Haushaltsbeschluss und Fördermittelantragstellung beim Land reagieren zu können: Für welche Objekte und Projekte und in jeweils welchem finanziellen Umfang plant die Stadtverwaltung Halle, Städtebaufördermittel für das Jahr 2013 zu beantragen? Welche Objekte und Projekte in jeweils welchem finanziellen Umfang wurden ebenfalls geprüft und erwogen, werden sich aber voraussichtlich nicht im Programmantrag 2013 wiederfinden?