Anfrage zur Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen (Verfassungsbeschwerde und Erstellung eines Gutachtens zum Finanzbedarf für die Stadt Halle)

Im März 2012 hat der Stadtrat festgelegt, dass die Stadtverwaltung die Einreichung einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen das am 21.12.2011 geänderte Finanzausgleichsgesetz (FAG) für 2012 im Hinblick auf eine unzureichende Finanzausstattung der Stadt Halle (Saale) prüft und dem Stadtrat nachfolgend eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegt.

Mit einem weiteren Ratsbeschluss vom 25.04.2012 – bestätigt nach Widerspruch der Oberbürgermeisterin durch einen weiteren Beschluss am 30.05.2012 – wurde die Stadtverwaltung beauftragt, ein wissenschaftliches Gutachten zur Bestimmung des auskömmlichen aufgabenbezogenen Finanzbedarfs für die Stadt Halle (Saale) in Auftrag zu geben, welches in der zweiten Jahreshälfte 2012 vorgestellt werden soll.

Wir fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Umsetzung der beiden Beschlüsse?
  2. Wann wird die entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt?
  3. Wer wurde mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt?
  4. Wann ist eine Veröffentlichung der gutachterlich ermittelten Ergebnisse vorgesehen?