Antrag zur Erstellung eines verbindlichen Katalogs sozialer und ökologischer Kriterien bei Auftragsvergaben der Stadt Halle

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Katalog mit sozialen und ökologischen Kriterien für die Beschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern für die Bürobereiche  der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe zu erarbeiten und nach Erstellung bei Auftragsvergaben zu berücksichtigen. Über die Umsetzung und Fortschreibung ist im Rahmen des jährlichen Vergabeberichtes zu informieren.

Begründung

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20. April 2009 wurde den öffentlichen Auftraggebern ermöglicht, ökologische und soziale Aspekte in Vergabeentscheidungen mit einzubeziehen. Konkret können nach § 97 Abs. 4 S. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Auftraggeber für die Auftragsausführung zusätzliche umweltbezogene und soziale Anforderungen an den Auftragnehmer stellen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen.

Mit der Entwicklung und Berücksichtigung entsprechender Kriterien bei städtischen Vergaben kann die Stadt Halle ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

Vorgeschlagen wird, dem Beispiel der Stadt Magdeburg (vgl. http://ratsinfo.magdeburg.de/vo0050.asp?__kvonr=215961&voselect=117174) zu folgen und eine entsprechende Richtlinie zur Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien für die Beschaffung von Gebrauchs- und Verbrauchsgütern für die Ämter der Stadtverwaltung und die Eigenbetriebe zu erarbeiten.