Anfrage zu Tagesmüttern und -vätern in Halle (Saale)

In der Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung (BEP) 2011 wurden erstmalig auch die Betreuungsplätze in der Tagespflege gesondert ausgewiesen. Die Zahlen deuten daraufhin, dass diese Betreuungsform  in Halle (Saale) bislang eher eine Randerscheinung darstellt: So standen 2011 für die unter Dreijährigen 3766 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon lediglich 55 Plätze im Bereich Tagespflege[1].

Wir fragen daher:

  1. Wie viele Kinder im Alter von 0-3 Jahren werden gegenwärtig durch eine/n Tagesmutter bzw. Tagesvater im Stadtgebiet betreut (Stand: 31.10.2012)?
  2. Wie viele Tagesmütter bzw. Tagesväter sind derzeit in  der Stadt Halle (Saale) tätig? (Stand: 31.10.2012)
  3. Welche Voraussetzungen müssen Tagesmütter bzw. –väter erfüllen, um ein Tagespflegeangebot vorhalten zu können?
  4. An wen können sich Personen, die den Wunsch haben als Tagesmutter bzw. -vater zu arbeiten, in der Verwaltung wenden?
  5. Wie viele Frauen oder Männer haben in diesem Jahr eine Pflegeerlaubnis für die Betreuung von Kindern beim Jugendamt beantragt? Gab es Fälle, bei denen der Antrag abgelehnt wurde? Falls ja, was waren die Gründe für die Ablehnung?
  6. Wie viele Tagesmütter und -väter haben 2010 und 2011 ihre Tätigkeit aufgegeben?
  7. Wie steht das Jugendamt mit den Tagespflegepersonen in Kontakt? Wie wird die Qualität der Betreuung überprüft und evaluiert?
  8. Wie viele Tagespflegepersonen erhalten einen öffentlichen Zuschuss? Ist die Gewährung eines Zuschusses an bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Falls ja, an welche?
  9. Gelten in Halle (Saale) für die Kinderbetreuung in der Tagespflege aus Elternsicht die gleichen Konditionen wie für die Betreuung in einer Kindertagesstätte?
  10. Wie hoch sind die Elternbeiträge für diese Betreuungsform?
  11. In anderen Städten wie beispielsweise Leipzig oder Magdeburg stellt die Betreuung durch eine Tagespflegeperson aufgrund der deutlich höheren Anzahl an zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen eine echte Alternative zur Betreuung in einer Einrichtung dar. Welche Gründe kann die Verwaltung nennen, weshalb diese Betreuungsform in Halle bislang kaum eine Rolle spielt?

[1] Vgl. Beschlussvorlage: Teilplanung Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung in der Stadt Halle (Saale) vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012 (BEP 2012) (V/2011/10219)