Brandschutzgrundsicherung der geplanten Grundschule Glaucha

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für eine Eröffnung des Grundschulstandortes Glaucha zum Schuljahr 2013/14 die notwendige Brandschutzgrundsicherung durchzuführen und die notwendigen Investitionsmittel in den Haushaltsplan 2013 einzustellen.

Hinsichtlich der Finanzierung ist vorrangig zu prüfen, ob Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen, beispielsweise dem beschlossenen Verkauf des Grundstücks Gemarkung Kröllwitz, Flur 24, Flurstück 1354 – Teil-B-Plan-Nr. 32.9 (Beschluss des Finanzausschuss vom 18.09.2012 zur Vorlage V/2012/11015), für die Maßnahme genutzt werden können.

Begründung

Im Rahmen der Beschlussfassung zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Halle (Saale) vom 14.12.2011 hatte der Stadtrat festgelegt, dass zum Schuljahr 2013/14 aufgrund des hohen Schüleraufkommen der Grundschulen Johannesschule, „August Hermann Francke“ und „Am Ludwigsfeld“ in diesem Stadtgebiet eine neue Grundschule am Standort Heinrich-Pera-Straße 13 eröffnet werden soll.

Hintergrund dieser Entscheidung war die allgemeine Einschätzung, dass die Grundschulobjekte Johannesschule und „Am Ludwigsfeld“ dauerhaft überdurchschnittlich stark belastet sind, die Bereitstellung von separaten Räumen für die Hortbetreuung in diesen beiden Schulobjekten nicht mehr möglich ist und die Umsetzung der städtischen Pflichtaufgabe der Sicherung der Hortbetreuung nur bedingt und mit qualitativen und quantitativen Abstrichen funktioniert.

Eine Genehmigung des Landesschulamtes zur betreffenden Beschlussfassung wurde erteilt.

Mit der aktuell in der Diskussion befindlichen Vorlage zur erneuten Fortschreibung der SEPL (Vorlage V/2012/10911) wird nunmehr seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagen, die dringende Neueröffnung zu verschieben, da eine Einordnung der mindestens notwendigen brandschutztechnischen Herrichtung in die Haushaltsplanung noch nicht realisiert werden konnte.

Vorgeschlagen wird, im Rahmen einer Beschlussfassung im Stadtrat entgegen den bestehenden Plänen der Stadtverwaltung eine Prioritätensetzung hinsichtlich der notwendigen Brandschutzmaßnahmen am betreffenden Schulgebäude vorzunehmen und die Berücksichtigung der notwendigen Finanzmittel im kommenden Haushaltsplan einzufordern. Zu prüfen ist, ob Finanzmittel aus Grundstücksveräußerungen genutzt werden können oder welche anderen bisher für 2013 geplanten Maßnahmen verschoben werden können.