Antrag zur Beendingung der Videoüberwachung des Marktplatzes 28. November 201229. September 2014 Beschlussvorschlag Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) spricht sich für eine Beendigung der Videoüberwachung des halleschen Marktplatzes aus und bittet die Stadtverwaltung auf die zuständige Polizeidirektion zwecks eines Abbaus der Kameras einzuwirken. Begründung Die Antwort von Polizei und Stadtverwaltung zu unserer Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Wirkung der Videoüberwachung auf dem Marktplatz (V/2012/11100) kann bei genauem Lesen nur zu der Schlussfolgerung führen, dass die Videoüberwachung zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten keine belegbare Wirkung erzielt. Weder ist ein signifikanter Rückgang von Straftaten über den gesamten Zeitraum hin nachweisbar – die Fallzahlen schwanken vielmehr stark. Noch spricht die Aufklärungsquote für dieses Instrument und die Fallzahlen von Körperverletzungen steigen beispielsweise seit einigen Jahren wieder an. Die Kameras stellen also reine Sicherheitsplacebos dar und halten von spontanen Taten offensichtlich nicht ab. Aber auch die Zahlen der ermittelten Tatverdächtigen sprechen nicht für dieses Instrument – denn weder informieren die vorliegenden Daten, ob denn die ermittelten Personen mittels der Videoaufzeichnungen überführt wurden, noch, ob sie abschließend wirklich rechtskräftig verurteilt wurden. Und nur dies kann ein rechtsstaatlicher Maßstab sein. Und auch wenn die hallesche Presse bei oberflächlichem Lesen der Verwaltungsantwort zu anderen Schlussfolgerungen zu kommen scheint, so macht die wiederholt zu lesende Formulierung „liegen keine Daten vor“ (und ihre Abwandlungen) klar, dass ein konkreter und ursächlicher Nutzen der Videoüberwachungen nicht belegt werden kann (siehe insbesondere die Antworten zu den Fragen 2. und 3. sowie 4. und 5.). Da eine Wirkung nicht belegbar ist, können mit einer rein anekdotischen Begründung der Aufwand und die Kosten für den Betrieb dieser Überwachungskameras und der damit verbundene Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger auf dem Markt nicht gerechtfertigt werden. Sie sollten daher deaktiviert und abgebaut werden.