Nutzung von Bundesfördermitteln für kommunale Klimaschutzprojekte? 28. November 201229. September 2014 Ab dem kommenden Jahr 2013 können sowohl Kommunen als auch kulturelle oder soziale Einrichtungen wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte beantragen. Der Bund hat die entsprechende Kommunalrichtlinie abgeändert und die Fördermöglichkeiten erweitert – vgl. http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/kommunalrichtlinie_2013_bf.pdf Neben der Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten werden auch investive Maßnahmen gefördert, die zu CO2-Emissionsminderungen beitragen. Neu eingeführt wurden in diesem Zusammenhang Fördermöglichkeiten zum Ausbau einer nachhaltigen Mobilität. Konkret werden dabei bauliche und infrastrukturelle Investitionen in folgenden Bereichen gefördert: Umbaumaßnahmen im Straßenraum, die die Vereinbarkeit der Nutzung durch die verschiedenen Verkehrsarten unter besonderer Berücksichtigung des Fußverkehrs verbessern und dazu beitragen, die CO2-Emissionen zu senken; Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen um Fuß-, Radverkehr, Car-Sharing und ÖPNV zu vernetzen und so ein klimaverträglicheres Mobilitätsverhalten anzuregen; Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur wie die Ergänzung vorhandener Wegenetze für den Radverkehr und die Einrichtung hochwertiger Radabstellanlagen an Knotenpunkten des öffentlichen Verkehrs. Anträge können vom 01.01. bis 31.03.2013 eingereicht werden. Nach den Angaben in der Förderrichtlinie ist eine Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten zugelassen, sofern eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % erfolgt. Darüber hinaus gibt es Ausnahmen für finanzschwache Kommunen. Wir fragen. Plant die Stadtverwaltung sich mit Projektanträgen um eine entsprechende Förderung zu bewerben? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Wenn ja, für welche Projekte sollen Förderanträge gestellt werden? Welche Gesamtfinanzierung bei diesen einzelnen Maßnahmen ist jeweils vorgesehen?