Änderungsantrag zur Vorlage “Integriertes Kommunales Klimaschutzkonzept” 13. Dezember 201229. September 2014 Beschlussvorschlag Die Informationsvorlage Integriertes Kommunales Klimaschutzkonzept (Vorlagen-Nummer: V/2012/10948) wird in eine Beschlussvorlage umgewandelt und erhält folgenden Beschlusstext: Der Stadtrat nimmt das Integrierte Kommunale Klimaschutzkonzept der Stadt Halle (Saale) zur Kenntnis und befürwortet die Umsetzung der in dem Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen, um mindestens die im sogenannten Klimaszenario dargestellten Einsparziele im Bereich der CO2-Emissionen in Höhe von 24,05 % und im Bereich Gesamtendenergieverbrauch in Höhe von 23,88 % bis zum Jahr 2020 (bezogen auf das Basisjahr 2009) zu erreichen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen aus dem Maßnahmenprogramm zu entwickelnden Umsetzungsplan zu erarbeiten, aus dem ersichtlich wird, was, wie und bis wann mit welchen Kosten prioritär umgesetzt werden soll. Bei vorgeschlagenen Maßnahmen, die von städtischen Unternehmen realisiert werden sollen, wirken die Vertreter der Stadt in den Organen des Unternehmens auf die Umsetzung hin. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die Umsetzung der Maßnahmen Fördergelder von Land, Bund und der EU sowie durch die Zusammenarbeit mit anderen Kooperationspartnern eine externe Finanzierung erfolgen kann. Dem Stadtrat ist jährlich in einer Informationsvorlage über umzusetzende bzw. umgesetzte Klimaschutzmaßnahmen und den Grad der Zielerfüllung zu berichten. Nach fünf Jahren ist das Konzept fortzuschreiben. Begründung Mit einer Informationsvorlage wurde dem Stadtrat erstmals zur Sitzung am 01.11.2012 das vom Bund geförderte und im Oktober 2012 fertiggestellte Integrierte Kommunale Klimaschutzkonzept der Stadt Halle (Saale) vorgestellt. Hauptbestandteil ist eine Auflistung von möglichen Maßnahmen, die zur weiteren dringend notwendigen Energie- und CO2-Reduzierung in der Stadt Halle beitragen können. Im Konzept werden dazu sogenannte Referenz- und Klimaszenarien für den Endenergieverbrauch und die CO2-Minderungen dargestellt, ein konkretes Minderungsziel wird allerdings nicht benannt. Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird vorgeschlagen, über eine Abstimmung im Stadtrat für den Bereich der Klimaschutzaktivitäten der Stadt Halle eine verbindliche Beschlussfassung herbeizuführen. Unserer Auffassung nach reicht es nicht aus, ein Klimaschutzkonzept vorrangig als Schlüssel für die Beteiligung an Förderprogrammen im Stadtplanungs- und Stadtentwicklungsbereich zu sehen. Es gilt die im Konzept benannten Maßnahmen umzusetzen und fortzuentwickeln. Vor diesem Grund ist es notwendig, dass ein Umsetzungsplan für die benannten Schwerpunktmaßnahmen entwickelt wird und damit geklärt wird, wann etwas mit welchen finanziellen und personellen Ressourcen realisiert werden kann.