Anfrage zu den Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes 29. Januar 201329. September 2014 In der Sitzung des Stadtrates am 12.12.2012 wurde von der Stadtverwaltung ein Entwurf der Haushaltssatzung und Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegt. Im Bereich der Zuwendungen im Rahmen des FAG basieren die eingestellten Haushaltszahlen noch auf dem FAG-Gesetzesentwurf vom 07.09.2012. Inzwischen wurde das betreffende „Gesetz zur Ablösung des Finanzausgleichsgesetzes“ in der Sitzung des Landtages am 13.12.2012 in einer gegenüber dem ursprünglichen Entwurf geänderten Fassung beschlossen. Nach Presseberichten soll am 15.01.2013 ein vom Land Sachsen-Anhalt bereitgestelltes Förderprogramm zum Abbau von Altfehlbeträgen in den Kommunen in einem Gesamtumfang von ca. 450 Millionen Euro vorgestellt werden (STARK IV). Wir fragen: Wie wirken sich die beschlossenen Änderungen auf die im Haushaltsentwurf 2013 im Bereich Allgemeine Finanzwirtschaft eingeplanten Zuweisungen und Umlagen aus? Mit welchen Hilfsgeldern kann die Stadt hinsichtlich des Förderprogramms STARK IV rechnen? Welche Gegenleistungen werden von der Stadt erwartet?