Anfrage zu den Auswirkungen des neuen Kinderförderungsgesetzes 29. Januar 201329. September 2014 In seiner Sitzung im Dezember 2012 hat der Landtag ein novelliertes Kinderförderungsgesetz verabschiedet, das zum 1. August 2013 in Kraft treten wird. Wesentliche Änderungen betreffen den ganztätigen Betreuungsanspruch für alle Kinder, eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels, das Angebot von stundengenauen Betreuungsverträgen sowie eine Deckelung der Betreuungskosten für Mehrkindfamilien. Entsprechend dem beschlossenen Gesetzestext trägt das Land die Kosten, die aufgrund der Ausweitung des Anspruches auf ganztägige Betreuung für Kinder entstehen und die für die Verbesserung des Mindestpersonalschlüssels entstehenden Kosten. Dazu wurden im Gesetz konkrete monatliche Zuweisungen für jedes betreute Kind festgelegt. Wir fragen: Mit welchen Mehrkosten rechnet die Stadtverwaltung aufgrund der Neuregelungen ab 01.08.2013? Können nach Ansicht der Stadtverwaltung mit den im Gesetz festgelegten zusätzlichen Zuweisungen die der Stadt Halle entstehenden Mehrkosten ausgeglichen werden? Wann plant die Stadtverwaltung im Stadtrat Entwürfe für geänderte städtische Satzungen (Satzung über den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen) zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen?