Antrag zur barrierefreien Verbindung von Steintor-Campus und Steintor-Platz

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, sich in Kooperation mit dem privaten Bauherren dafür einzusetzen, dass für die neu geplanten Steintorpassage ein Aufzug als eine möglichst direkte behindertengerechte Verbindung zwischen neuem Steintor-Campus der Martin-Luther-Universität und dem im Rahmen des Stadtbahn-Programms umzugestaltenden Steintor-Platzes realisiert wird. Dabei sind auch die langfristig anfallenden Kosten für unterbrechungsfreien Betrieb, Unterhalt und Wartung von vorneherein konzeptionell zu berücksichtigen.

Begründung

Die beiden großen Neubauvorhaben von Stadt (Verkehrswege und Platz) und Land (Campus) am Steintor werden nach ihrer Fertigstellung einen zentralen Einfluss auf das Leben in unserer Stadt haben. Geplant ist eine kurze Verbindung zwischen Platz und Campus über die zentral gelegene, neu zu schaffende Steintorpassage. Durch die langfristig angelegte Gewährung eines öffentlichen Wegerechts ist das Vorhaben der Schaffung der Passage eine rundherum zu begrüßende Kooperation zwischen privatem Grundstückseigentümer und öffentlicher Hand. Entsprechend wurde das Projekt von der Stadtverwaltung in die Beantragung von Städtebaufördermitteln aufgenommen und vom Stadtrat bestätigt.

Ein begrüßenswerter erster Vorstoß zur weiteren Berücksichtigung der Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Menschen wurde von der Fraktion MitBÜRGER für Halle – NEUES FORUM unternommen, so dass mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Verhandlungen über eine barrierefreie Wegelösung durchgeführt wurden. Im Ergebnis musste allerdings mitgeteilt werden, dass aufgrund der nicht ganz einfachen baulichen Gegebenheiten vor Ort eine klassische Lösung zur Erlangung der Barrierefreiheit (Rampe) nicht möglich ist und daher nicht vorgesehen wurde.

Nach Aussagen von Stadtverwaltung und Bauherren ist die wohl einzig umsetzbare barrierefreie Aufzugslösung aufgrund des nötigen Aufwands und der geschätzten Kosten erst „später“ vorgesehen.

Diese unbestimmte Verschiebung kann als städtebauliches Signal für ein derartiges Leuchtturm-Projekt städtischer Entwicklung schlichtweg nicht befriedigen. Will der Stadtrat seinen eigenen Beschluss zur „Durchsetzung der Barrierefreiheit“ (vgl. Beschluss zu Antrag  V/2010/09227) ernst nehmen, so können wir Stadträtinnen und -räte uns an dieser Stelle nicht aus der Verantwortung ziehen. Die Signalwirkung der Verbesserung der Zugänglichkeit des öffentlichen Raums für alle Bevölkerungsgruppen an einer solchen zentralen Stelle darf nicht unterschätzt werden, auch wenn Barrierefreiheit nicht zum Nulltarif zu haben sein wird.

Dieser Antrag soll daher die Stadtverwaltung dazu verpflichten schon jetzt die für die Schaffung und den anschließenden Betrieb eines solchen Aufzugs benötigten Mittel einzuwerben und in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer eine geeignete bauliche Lösung zu finden, so dass die Passage von Anfang an für alle Hallenserinnen und Hallenser zugänglich sein wird.