Anfrage zur Abschiebepraxis in Halle 26. März 201329. September 2014 Ende Januar scheiterte in Magdeburg der Versuch der Ausländerbehörde, ohne Vorankündigung eine armenische Familie abzuschieben, nachdem die Mutter einen Suizidversuch unternommen hatte. Dieses Schicksal lenkte den Blick der Öffentlichkeit unseres Bundeslandes auf die oft verborgen bleibende Praxis der Abschiebung von Personen und Familien, denen kein Asyl- oder Aufenthaltsstatus in Deutschland gewährt wird. Daher fragen wir zur Situation in Halle: Wie viele Abschiebungen wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in Halle durchgeführt? Wie viel Personen und Familien waren betroffen? In welche Länder wurde abgeschoben? Wie viele anberaumte Abschiebungen wurden in diesen Jahren aus welchen Gründen letztlich nicht durchgeführt? Werden bei Abschiebungen in Halle die relevanten Termine den Betroffenen vorher bekannt gegeben? Wenn ja, mit welcher Frist? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Werden bei Abschiebungen in Halle besondere Verfahren angewendet – wie beispielsweise ‚Abholungen‘ in frühen Morgenstunden? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich konkret und was ist jeweils die Begründung für deren Anwendung?