Beratung und Beschlussfassung des “E-Government Masterplan 2013-2020”? 26. März 201329. September 2014 Die Bereitstellung vielfältiger Informationen und die Erschließung neuer Beteiligungsinstrumente und Dienstleistungen über informationstechnische Verfahren (oft unter dem Begriff E-Government zusammengefasst) bleibt ständige Herausforderung für Verwaltung und Kommunalpolitik zur Verbesserung von Transparenz und Bürgernähe. Seit langer Zeit werden entsprechende Maßnahmen in Halle umgesetzt, zuletzt unter den im „E-Government-Masterplan 2008-2012“ zusammengefassten Zielsetzungen und Leitlinien. Zum geplanten Anschlussdokument – „E-Government-Masterplan 2013-2020“ – hatte unsere Fraktion im November 2011 einen umfassenden Antrag gestellt (vgl. Antrag zur Stärkung der BürgerInnenbeteiligung und Transparenz durch E-Government; Vorlagen-Nr. V/2011/10242), dem im Januar 2012 eine Stadtratsmehrheit zustimmte. Die Stadtverwaltung legte die im Ergebnis dieses Ratsbeschlusses ermittelten Prüfergebnisse dankenswerterweise zum Oktober-Stadtrat 2012 mit der „Informationsvorlage zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung der Bürger/-innenbeteiligung und Transparenz durch E-Government (V/2011/10242); Vorlagen-Nr. V/2012/11041“ vor. Zwischenzeitlich sind weitere Fraktionen mit Anträgen zum Themenkomplex aktiv geworden (vgl. Vorlagen- Nr. V/2012/11069 und V/2012/11262), eine weitergehende Beratung oder Verabschiedung des Masterplans hat jedoch noch nicht stattgefunden. Wir fragen daher: Welche Beteiligungsverfahren mit welchen Zeithorizont strebt die Stadtverwaltung für die Ziel- und Maßnahmendiskussion sowie die Verabschiedung des „E-Government-Masterplan 2013-2020“ an?