Anfrage zur Ausschreibungspflicht bei Unternehmen mit städtischer Beteiligung

Im Rahmen der Beantwortung unserer Anfrage zur Beteiligung der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH an der Hallesche Gesellschaft für Wohnen und Stadtentwicklung mbH (Vorlagen-Nummer V/2013/11467) vom 20.02.2013 wurde im Hinblick auf eine Frage zu einer möglichen Ausschreibungspflicht für Baumaßnahmen durch die HGWS mbH darauf verwiesen, dass ein Gutachten zur Prüfung der Ausschreibungspflicht von der  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG erstellt wurde. Diese sei in einer Stellungnahme am 24.02.2012 zum Ergebnis gekommen, dass keine Ausschreibungspflicht nach den §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestehe, da das Unternehmen kein öffentlicher Auftraggeber nach § 98 GWB sei.

Wir fragen:

  1. Wer hat die betreffende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt?
  2. In der Antwort der Stadtverwaltung vom 20.02.2013 wird lediglich über das Ergebnis der Prüfung durch die Fa. KPMG informiert, eine Begründung wird nicht mitgeteilt. Kann das betreffende Gutachten den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden?