Anfrage zur Projekt- und Kostenentwicklung des 4. Bauabschnitts der Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle-Ost (Osttangente) 27. Mai 201329. September 2014 Auch nach der Abstimmung über Grundsatz- und Baubeschluss durch den Stadtrat vom 29.02.2012 über den 4. Bauabschnitt der Haupterschließungsstraße Halle-Ost (Vorlagen V/2010/09265 und V/2010/08946) bleibt der Bau der ‚Osttangente‘ in der Diskussion (siehe beispielsweise der kürzlich eingereichte Antrag des Stadtrates Dr. Uwe-Volkmar Köck (Fraktion DIE LINKE.) zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses Haupterschließungsstraße Gewerbegebiet Halle-Ost (HES) 4. Bauabschnitt: Delitzscher Straße bis B 100 – Vorlage V/2013/11634). Dem Amtsblatt 7/2013 vom 24.04.2013 war schließlich auf Seite 4 die Bekanntmachung über den Planfeststellungsbeschluss vom 08.04.2013 zu entnehmen. Der Verwaltungsentwurf für den Baubeschluss bezifferte damals die Kosten mit 27.395.000 €. Hinzu zu rechnen sind die Kosten der auf Änderungsantrag unserer Fraktion hin vom Stadtrat beschlossenen ‚zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen‘ in Höhe von 760.000 € (Vorlage V/2011/10322). Im beschlossenen Haushaltsplan 2013 sind auf Seite 466 die Kosten für den 4. Bauabschnitt hingegen mit ‚nur‘ 26.630.500 € veranschlagt. Auch der Herr Beigeordnete Stäglin lässt sich in der Mitteldeutschen Zeitung vom 22.02.2013 dahingehend zitieren, „dass zu den 26,6 Millionen Euro keine weiteren Folgekosten hinzukommen“ würden. Zudem lag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Stadtrat noch keine Zusage für die vom Land erhofften Fördermittel vor. Vielmehr war die zunehmende Ungewissheit über die Höhe der noch zur Verfügung stehenden Fördermittel ein Argument für die Entscheidungsfindung nach langem Streit im Vorfeld. Wir fragen daher zum Umsetzungsstand und Kostenentwicklung dieses Projekts: Ist der Stadtverwaltung bekannt, ob bereits Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht wurden? Liegen der Stadtverwaltung ggf. Informationen über Kläger und konkreten Klagegegenstand vor? (Bitte den Stadtrat nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist zusätzlich informieren, ob der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt hat!) In der Bekanntmachung über den Planfeststellungsbeschluss wird dargestellt, dass dem Vorhabenträger Stadt Auflagen erteilt wurden. Um welche Auflagen mit welchen planerischen, baulichen und eventuellen finanziellen Auswirkungen handelt es sich? Welche Veränderungen haben sich an den Plänen im Rahmen der Planfeststellung gegenüber den vom Stadtrat beschlossenen Grundsatz- und Baubeschlüssen ergeben? Informieren Sie bitte jeweils mit einer aussagekräftigen Begründung und besonders ausführlich über eventuelle Auswirkungen auf den Lärmschutz der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, den Bauablauf oder die Kosten. Wie wurde für die verbindliche Umsetzung der vom Stadtrat beschlossenen ‚zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen‘ (Vorlage V/2011/10322) Sorge getragen? Von welchem Fertigstellungstermin geht die Stadtverwaltung nach aktuellem Planungsstand und Projektfortschritt aus? Bitte informieren Sie über die wesentlichen Zwischenschritte. Wie verhält sich die sehr wahrscheinliche spätere Fertigstellung mit der am 01.09.2014 in Kraft tretenden 3. Stufe des Luftreinhalteplans für die Stadt Halle, in dem die erhoffte verkehrliche Entlastung der Stadt durch eine fertiggestellte Osttangente eine zentrale Rolle spielt? Welche Lösungen für dieses sich abzeichnende Problem strebt die Stadtverwaltung aus welchen Gründen an? Hat die Stadt Halle inzwischen eine verbindliche Fördermittelgenehmigung für den 4. BA der Haupterschließungsstraße Halle-Ost vom Land erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Förderprogramm? Wenn nein, was sind die Gründe? Wie stellt sich die aktuelle Planung zur Verteilung der Kosten auf die Folgejahre dar? Wie ist die Eintaktung der Projektkosten und Mittelabflüsse in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt geplant? Wie erklärt die Stadtverwaltung die Diskrepanz zwischen den nach (ergänztem) Baubeschluss erwartbaren Kosten und der im Haushalt eingestellten deutlich geringeren Summe? Wie wird die Finanzierung der vom Stadtrat beschlossenen ‚zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen‘ sichergestellt? Geht die Stadtverwaltung nach allen Erfahrungen mit Kostensteigerungen bei größeren Bauprojekten (beispielsweise dem 3. Bauabschnitt der Osttangente, der Delitzscher Straße oder dem Gewerbebestandsgebiet Halle-Ost) und dem seit Planungsbeginn deutlich gestiegenen Baukostenpreisindex tatsächlich weiterhin davon aus, das gesamte Vorhaben im vollen beschlossenen Umfang für die genannten 26,6 Millionen Euro (Endpreis) realisieren zu können? Falls ja, warum nimmt die Stadtverwaltung an, dass nach allen wiederholten gegenteiligen Erfahrungen bei diesem einen Projekt mit keinerlei Kostensteigerungen mehr zu rechnen ist? Falls nein, mit welchen Kosten rechnet die Stadtverwaltung aktuell bis zur Fertigstellung des Bauabschnitts?