Anfrage zum Ausbau der Kreuzung Paracelsusstraße /Äußere Hordorfer Straße

Seit dem 19. August 2013 werden im Kreuzungsbereich Paracelsusstraße / Äußere Hordorfer Straße Bauarbeiten durchgeführt, die der weiteren Erschließung des geplanten Einkaufszentrums am Dessauer Platz dienen. In Zusammenhang mit einer Aufweitung der Straßen wurden inzwischen zahlreiche Straßenbäume entfernt. Wir fragen:

  1. Der Kreuzungsbereich Paracelsusstraße/Äußere Hordorfer Straße ist nicht vom Geltungsbereich des vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 75.1 – Dessauer Platz, SB Warenhaus umfasst. Aus welchen Gründen erfolgte keine Baubeschlussfassung der Maßnahme in den Stadtratsgremien? Welche Bauzeit ist vorgesehen?
  2. In einer Antwort auf eine schriftliche Stadtratsanfrage unserer Fraktion (V/2012/10704) vom 21.06.2012 wurde mitgeteilt, dass entlang der Westseite der Paracelsusstraße 26 Bäume und auf der nördlichen Straßenseite der Äußeren Hordorfer Straße 7 Bäume gefällt werden müssen. Auf der Ostseite der Paracelsusstraße sei die Versetzung von vier Bestandsbäumen vorgesehen. In einer für die Sitzung des Ausschusses für Ordnung und Umweltangelegenheiten am 12.09.2013 ausgereichten Infovorlage wird nunmehr mitgeteilt, dass für 46 Bäume Fällgenehmigungen beantragt und genehmigt wurden, 49 Ersatzpflanzungen wurden festgelegt. Wie erklären sich die zusätzlichen Fällungen? Wie viele neue Bäume werden straßenbegleitend und wie viele an welchen anderen Standorten wann als Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen neu gepflanzt?
  3. Entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates vom 18.07.2007 (Beschluss zu Antrag IV/2007/06296) ist die Stadtverwaltung gehalten, Fällmaßnahmen von Bäumen bei absehbar öffentlichem Interesse durch Presseinformation vor der Fällung bekannt zu geben. Warum erfolgte keine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu den Maßnahmen? Welche Gründe rechtfertigen eine Befreiung von den Vorschriften des § 39 BNatSchG (grundsätzlicher Schutzzeitraum)?