Anfrage zu den Auswirkungen der KiföG-Novellierung 25. September 201329. September 2014 Die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten der Stadt hat sich zum 1. August 2013 grundlegend geändert. Ursächlich ist der ganztägige Betreuungsanspruch für alle Kinder, der im Zuge der KiföG-Novellierung des Landes Sachsen-Anhalt implementiert wurde. Wir fragen: Wie viele Betreuungsverträge wurden zum 1. August 2013 beim Eigenbetrieb Kindertagesstätten geändert? Welche Betreuungszeitstufen beinhalten die geänderten Verträge? Wie hoch war der Anteil an Betreuungsverträgen für Halbtagsplätze vor dem 1. August 2013, wie stellt er sich aktuell dar? Hat die Verwaltung diesbezüglich auch Informationen zur Situation bei den freien Trägern? Die Anhebung der Betreuungsstunden erfordert auch einen personellen Mehrbedarf. Wie wurde der zusätzliche Personalbedarf aufgefangen? Wie viele Neueinstellungen wurden durchgeführt bzw. sind noch bis zum Jahresende geplant? In welchem Umfang wurde der Mehrbedarf über eine Anhebung der Arbeitsstunden bei den Erzieherinnen und Erziehern aufgefangen? Hat die Verwaltung diesbezüglich auch Informationen zur Situation bei den freien Trägern? Gab es andere Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des erweiterten Betreuungsanspruchs? Kann die Verwaltung bereits eine Aussage zu den Kosten treffen, die infolge der Umsetzung des neuen KiföG´s entstanden sind bzw. für 2013 noch zu erwarten sind? Wenn ja, welche Kosten werden vom Land übernommen und für welchen Anteil muss die Stadt aufkommen? Wird es vor diesem Hintergrund eine Anpassung des Wirtschaftsplans 2013 des EB Kindertagesstätten geben? Wie viele Kindertagesstätten im Stadtgebiet haben im Jahr 2013 aufgrund von Betreuungsengpässen eine Ausnahmeregelung zur Überbelegung beantragt? Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? Welche zusätzlichen Platzkapazitäten wurden dadurch geschaffen?