Antrag zur Sanierung von Gehwegschäden

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum II. Quartal 2014 eine Prioritätenliste für die Sanierung von wichtigen instandsetzungsbedürftigen Gehwegbereichen im Stadtgebiet mit Darlegung von Gründen nebst Umsetzungsplan für den Zeitraum bis zum Jahr 2019 zur Beschlussfassung vorzulegen. Der sich aus dem Umsetzungsplan ergebende Finanzbedarf ist bei der jährlichen Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

Begründung

Im Juni 2013 hatte der Stadtrat der Stadt Halle knapp einen Antrag der Stadträtin Sabine Wolff abgelehnt, wonach ein Beschluss zur Erarbeitung einer Fußwegekonzeption aus dem Jahr 1995 endlich bis Ende 2013 umzusetzen ist. Dennoch ist es unbestreitbar, dass im Bereich der Fußwege im Stadtgebiet in verschiedensten Stadtvierteln Handlungsbedarf besteht. Zwar wurden in den vergangenen Jahren immer dann, wenn Komplexmaßnahmen realisiert wurden auch Gehwege grundhaft saniert. Allerdings bestanden und bestehen Probleme leider nicht nur dort, wo etwas realisiert werden konnte oder demnächst beispielsweise im Rahmen des Stadtbahnprogramms vielleicht etwas möglich ist. Leider wurde im Entwurf des Investitionsprogrammes 2013 – 2017 keine einzige explizite Investitionsmaßnahme aus dem Bereich Gehwege eingeplant, dafür allerdings 2,31 Mio. € für Dünnschichtprojekte bei Fahrbahnen, obwohl auch bei Fußwegen an vielen Stellen die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

Vorgeschlagen wird, ein Prioritätenprogramm mit Umsetzungsplan zum Bau von wichtigen instandsetzungsbedürftigen Gehwegen aufzustellen und ab dem HH-Jahr 2015 – vergleichbar mit der Vorgehensweise bei Radwegen – eine separate  Haushaltsstelle dafür einzurichten. Da anders als im Bereich Radverkehr in der Stadt bisher keine umfassende Bestandsaufnahme des Zustandes der vorhandenen Gehwege erfolgt ist, regen wir an zur Ermittlung wichtiger Projekte die Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Form einzubeziehen.