Antrag zur Sanierung der Brunnengalerie in Halle-Neustadt

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum 30.04.2014 ein Maßnahmenkonzept zur Sanierung der Brunnengalerie Halle-Neustadt  vorzulegen, so dass eine Beantragung von Mitteln nach der Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Beseitigung oder Minderung von sowie Vorbeugung gegen Vernässungen oder Erosion ermöglicht wird. In dem Maßnahmenkonzept sind die Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen 2013 insbesondere im Hinblick auf die Einsatz- und Leistungsfähigkeit der Brunnengalerie zu berücksichtigen.

 

Begründung

Bereits allein durch den Verschleiß seit ihrer Inbetriebnahme ist die das Grundwasser in Halle-Neustadt absenkende Brunnen- und Pumpenanlage dringend sanierungsbedürftig. An der Findung und Umsetzung einer tauglichen Ersatzlösung wird seit einigen Jahren durch die Stadtverwaltung intensiv gearbeitet. Vor dem Hochwasser 2013 waren durch sie zuletzt Überlegungen publiziert worden, als Ersatzlösung auf eine kilometerlange Einphasenschlitzwand aus Ton setzen zu wollen. Nachdem die Brunnengalerie auch durch das Hochwasser 2013 in erhebliche Mitleidenschaft gezogen worden und zeitweilig ausgefallen war, wurde die Spundwandlösung zur Grundwasserabsenkung jedoch anscheinend wieder verworfen. Zumindest findet sich in dem von Stadtrat am 11.09.2013 verabschiedeten „Maßnahmeplan zur Schadensbeseitigung bei der Infrastruktur der Stadt Halle (Saale) nach dem Hochwasser 2013“ (Vorlage V/2013/11938) ein mit 5,5 Millionen Euro veranschlagter Posten „Grundwasserabsenkung Halle-Neustadt“, der der Presse gegenüber dahingehend kommuniziert wurde.

Der aktuellste Planungsstand ist dem Stadtrat jedoch noch nicht bekannt. Und sollte dieses Vorhaben nicht (allein) durch Fluthilfemittel umgesetzt werden können, so drängt die Zeit. Denn der 2012 von der Landesregierung aufgelegte, 30 Millionen Euro umfassende Fonds zur Beseitigung von Grundwasser- und Vernässungsschäden, aus dem ebenfalls Fördermittel beantragt werden könnten, nähert sich nach unserem Wissensstand zunehmend der Ausschöpfung. Wir beantragen daher, dass sich Stadtverwaltung und Stadtrat mit Nachdruck die Findung einer abschließenden, technisch angemessenen und bald umsetzbaren Lösung einsetzen, damit noch entsprechende Mittel beantragt werden können. Dabei sollte nach den jüngsten Erfahrungen zu den besonderen Belastungen im Hochwasserfall neben den reinen Baukosten auch die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit in derartigen Extremsituationen sowie die Ewigkeitskosten für den Betrieb stärker Berücksichtigung finden.